Tabaksteuermodernisierungsgesetz- News, Infos, Diskussionen

  • …, weil die Regierung einen dazu ja regelrecht zwingt.

    Tschuldigung, aber das muss jetzt raus, weil mich so was gerade auch in anderen Lebensbereichen sehr, sehr ärgert:


    DAS Argument ist ungefähr so toll wie

    „Ich kann nix dafür, ich bin halt ein Mann.“

    „Außerirdische haben mich entführt und mittels hypnotischer Fähigkeiten dazu gezwungen.“


    Freier Wille und Eigenverantwortung, nur mal so als Stichworte in den Raum gekegelt. Wenn du Regeln überschreitest, tust du das, weil DU das willst. Mit Zwang hat das nichts zu tun.


    Sinn oder Unsinn stehen auf einem ganz anderen Blatt.

    ***Mein Kopf ist ein AbEnTeuERspielPlaTZ mit Leseecke***

  • Hab mal eine Frage undzwar hatte ich auf facebook jemanden der letzte Woche mehrere Liter Base günstig von Privat gekauft hat geraten damit nicht gross anzugeben da Gesetzlich durch Inbesitzhaltung die Ware offiziell zu versteuern ist. (Wollte es eben anmerken das niemand auf die Idee kommt in einer Kleinanzeige mehrere Liter Flaschen zu verkaufen mit seiner Beute anzugeben etc)

    Leider kam nichts genaues herraus bzw wurde ich der Gruppe verwissen da man angeblich Altware Legal verkaufen darf auch dort in dieser Gruppe. Angeblich wurde es vom Zoll bestätigt.


    Wie sieht da die Gesetzeslage aus,wenn ich angebrochene Pullen weitergeben möchte ?

    (Ich weiss wahrscheinlich juckt es keinen ,mir geht es um die reine Gesetzeslage)

    Soweit ich weiss gilt ab den 13 Februar die Steuerpflicht egal wann wo wie gekauft.

  • Hi,

    dieser Stand wäre völlig neu und widerspricht allen bisherigen Informationen die dazu bekannt sind. Somit wäre ein Beleg in Form eines offiziellen Schreibens sehr wichtig.


    Mein Stand bei diesem Thema: Alle Substitute dürfen nur noch in versteuerter Form erworben oder besessen werden. (Ausnahme Einfuhr innerhalb der Freigrenzen aus dem Ausland). Einzelbestandteile sind mit der Widmung als Tabaksubstitut zu versteuern. Mit Widmung ist z.B. das Mischen oder die eindeutige beabsichtigte Verwendung als solches zu sehen.

    Das Problem an der ganzen Sache ist, dass eine Nachversteuerung eigentlich nur mit einem Steuerlager möglich ist, so das Gesetz und so waren die ersten Auskünfte des Zolls. Es wird jedoch das Formular 1625 zu Anmeldung verwendet.


    Gruß

    Georg

    Wer ist dieser General Failure und was sucht der auf meiner Festplatte


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  • Ist ganz einfach, wenn man an die folgende Vorgehensweise genau einhält.

    Passierschein A38 einholen und ausfüllen.

    Ach ne, A39 ist es jetzt.

    Moment, man muss das jetzt ganz anders machen...

    ... hab es gleich, ist eigentlich ganz einfach.

    Wenn man wüsste wie es geht, das tut aber keiner, nicht mal das Amt selber.


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  • Von Privat kann man kaufen wie man möchte. Wer soll den da den Preis vorgeben. Wenn ich dir Privat 5 Liter Base für 5 Euro verkaufe, ist das so.

    Is genauso wenn du 10 Packete Drehtabak von Privat kaufst und er nimmt dafür 10 Euro. Ja dann is das so.

    Der Private macht doch den Preis. Solange er das nicht im grossen Stiel macht und es Gewerblich erscheint.


    Zudem kommt dazu das du PG und VG kaufen kannst ganz Legal ohne Tabaksteuer. Erst wenn du es dann zusammen mischt und dieses in deine dampfe kippst , begehst du Steuerhinterziehung.


    Aber es war ja hier von Dampf Base die Rede, die ja schon beim ersten kaufen Versteuert wurde (Und wenn nicht- wer kräht danach) und dann PRIVAT weiter verkauft wurde. Der andere muss ja jetzt nicht die Base Nachversteuern. Sie wurde schon versteuert.


    Der Gedanke ist schon Gut, es nicht gross bei Facebook und Co zur Schau zu stellen.

    Macht es einfach untereinander und gut ist.

  • Aber immer im Bewusstsein behalten, dass es sich dabei um nicht verkehrsfähige Ware handelt, falls das unversteuert zum Dampfen verwendet werden soll.

    Strafbar macht man sich schließlich auch, wenn man unversteuerte Zigaretten weiter verkaufen würde.

  • Zu locker würde ich das nicht sehen. Es ist eher unwahrscheinlich, dass die da angebotenen Basen bereits versteuert sind. Aber es sind wohl Substitute. Die müssten - da wird auch der Zoll nix anderes erzählen - nachversteuert werden, wenn sie vor dem Stichtag gekauft wurden und damit noch nicht versteuert sind. Und das gilt auch für Aromen, wenn sie denn Substitute sind (also aus dem Dampfershop oder extra fürs Dampfen angeboten) und auch für Liquids. Es ist auch völlig egal, ob sie angebrochen sind, oder nicht. Versteuert werden muss das vorhandene Volumen oder Restvolumen.


    Wer solch ein Zeug noch zu Hause stehen hat und es selbst verbraucht, der hat kaum ein Risiko, erwischt zu werden (es sei denn, er posaunt es überall öffentlich herum). Aber der Verkauf auf einer öffentlich einsehbaren Plattform ist mehr als riskant. Zoll und co. suchen jetzt sicher nicht sprziell nach Ex-Dampfern die ihre paar 100 ml verticken... aber geschaut wird da sicherlich, denn solche Plattformen dienen auch als Schwarzmarkt-Plattformen für Leute die das Zeug zur Gewinnerzielung neu - vermeintlich privat - verkloppen. Nach denen schauen sie. Und wenn dann einer in den Fokus kommt, der echt nur privat seinen Altbestand abverkaufen möchte und einen 5-Liter-Kanister Bunkerbase (Substitut fürs Dampfen) anbietet... für nen Zehner... dann ist klar, dass das Zeug unversteuert ist. Denn wenn er es nachversteuert hätte, wären 800 Euro'se fällig gewesen. Der verkauft das dann sicher nicht fürn Zehner. Und bei 800 Öcken Steuerschuld und einer zusätzlichen Geldstrafe wird nach ein Zöllner auch überlegen, ob er da nicht Punkte sammeln soll.

  • Zudem kommt dazu das du PG und VG kaufen kannst ganz Legal ohne Tabaksteuer. Erst wenn du es dann zusammen mischt und dieses in deine dampfe kippst , begehst du Steuerhinterziehung.

    Einspruch, wenn du es zusammen mischt entsteht das Substitut, dazu brauchst du es noch nicht mal in eine Dampfe Kippen, weil was machst du sonst mit einem Liquid wo alle Bestandteile zum Dampfen enthalten sind ? :zwinker2:

  • Alt_Eisen ...schreib ich doch "Erst wenn du es zusammen kippst.........."


    Darfst alle Elemente einzelnt Legal und Steuerfrei kaufen.

    Erst wenn du es zusammen.mischt und dir in deine Dampfe kippst, oder es ins Regal stellst, oder dir damit die Zähne putzt, ist es Steuerpflichtig.

  • Entscheidend ist die Zweckbestimmung. Dafür müsste man dem "Verdächtigen" in den Kopf schauen können... oder es ist ersichtlich, wofür es zusammengekippt wurde. Wer ein Gemisch aus PG, VG, RY7 und einem (ja eh schon brav versteuerten) Nikotinshot herstellt, der wird sich nicht mehr mit Seifenherstellung oder Zähneputzen rausreden können. Somit würde ich dem EInspruch von Alt_Eisen stattgeben. ;)

  • gibts da jetzt eigentlich mal ein update zum sachverhalt des "was passiert, wenn der zoll durch zufall ne pulle mit liquid bei ner kontrolle findet"?


    also jetzt der klassiker....mit 120ml liquid in den urlaub ins eu-ausland gefahren, das ganze in ner nicht beschrifteten, ovalen quetschflasche und am flughafen zieht man bei der rückkehr den hauptgewinn einer "dürfen wir mal grad in den koffer gucken?"-kontrolle.

    _____
    Eine schwarze Katze, die Deinen Weg kreuzt, bedeutet, dass das Tier irgendwo hinwill.

  • Würde mich ja auch mal interessieren. Wenn ich z.B. selbstgedrehte Kippen in nem Etui dabei habe, ist da ja auch keine Stuerbanderole dran.

    Ich bin derfir, dass wir nich dejejen sin.

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