1. Die Diskussion um Steuerpflicht und Zoll ist in diesem Thread fehl am Platz. Dafür gibt es einen eigenen.
2. Ob etwas steuerpflichtig ist oder nicht, dass wurde bereits zigdrölfzigmal aufgedröselt. Steuerpflichtig sind nur Substitute. Lebensmittelaromen, welche in Shops für Lebensmittelaromen ohne Bezug zum Dampfen erworben wurden sind KEINE Substitute und mithin nicht steuerpflichtig. Was da irgendein Zollbeamter hineininterpretiert ist vollkommen gleichgültig. Das Gleiche gilt für PG und VG. Erst wenn ihr eine Zweckbestimmung herbeiführt, und eine in einer E-Zigarette verwendbare gebrauchsfertige Flüssigkeit herstellt, dann habt ihr einen steuerpflichtigen Entstehungstatbestand.