Nachweisbar ist die Umwidmung nur bei der Verwendung. Keiner kann mir in den Kopf schauen und damit beweisen, dass ich das Zeug im Geiste schon umgewidmet habe. Die Lagerung neben Substituten ist nix.
Stimmt! Aber zu kurz gedacht. Auch im Beweisverfahren gibt es eine Harm-Reduction, wenn man es so nennen möchte. Weder geht es um irgendwelche „Umwidmungen“, noch um hellseherische Fähigkeiten, davon hat niemand gesprochen.
Das Schlimmste annehmen und etwaige Einwände vorwegnehmen, darum ging es.
Was ist, wenn der Kanister halb leer ist und im Prozess kommt die Frage auf, was damit denn mit dem verbrauchten Teil gemacht wurde? Wie glaubwürdig ist dann Dein Vortrag? Bei einer separierten Lagerung kann Dein Vortrag in bestimmten Konstellationen dann durchaus an Glaubwürdigkeit gewinnen.
Was ist, wenn man lauter Rechnungen vor Einführung der Steuer von Dampfshops über Base bei der findet, aber keine Einzige von einem Händler ohne Dampfbezug? Wie Glaubhaft ist dann Dein Vortrag, dass es sich nicht um ein Substitut handelt?
Alles derzeit konstruierte Fälle. Aber wieso nicht schon im Vorfeld alle Möglichkeiten ausschöpfen, die eventuell helfen könnten, als sich auf die Position zurückziehen und sagen, meine Rechtsansicht ist die einzig wahre, ich kann jetzt schon vorausschauen, wie jeder einzelne Prozess laufen wird und jeder Richter wird meiner Auffassung folgen.
Ich kann daran beileibe nichts Verwerfliches finden offen zu bleiben für alle Möglichkeiten, so seltsam sie sich auch anhören mögen.
Leider vergessen viele Leute, dass ich für eine Verurteilung keine Beweise brauche, sondern eine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit durchaus ausreichend ist. Und zwischen Recht haben und Recht bekommen klafft oftmals eine große Lücke…