Dass das selten erwiesen wird, liegt in der Natur der Zulassungen für Lebensmittelzusätze. Der Hersteller sagt, wir haben das untersucht, das macht nix. Und das reicht dem Gesetzgeber leider.
Nö! Aufgrund der Eu-Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 gibt es ein einheitliches Zulassungsverfahen für Lebensmittelzusatzstoffe, zu denen auch die Lebensmittelaromen gehören. Es wird ein Antrag auf Zulassung gestellt. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) muss nun ein Gutachten erstellen/erstellen lassen. Das kommt nicht vom antragsteller. In der Verordnung (EU) Nr. 234/2011 ist in Artikel 13 festgelegt, was das Gutachten enthalten muss… u.a. die Bewertung der biologischen und toxikologischen Daten, eineGesamtrisikobewertung, in der, falls möglich und relevant, ein gesundheitsbezogener Referenzwert festgelegt wird…
Die EU-Kommission entscheidet dann aufgrund des Gutachtens über eine Zulassung und über die Aufnahme in die entsprechende Liste.
…Stoffe gibt, die als allergen, hochallergen einzustufen sind
Bekannte Allergene müssen ohnehin aufgeführt werden, damit RISIKOGRUPPEN sie vermeiden können. Individuelle Allergien liegen in der Verantwortung des Nutzers...