Offene Talkrunde - Ich will was zum dampfen schreiben, weiß aber nicht wohin

  • Es macht also keinen Unterschied mehr ob man Marihuana anbaut oder einen Dampf-Bunker hat.


    Armes Deutschland.

  • Es macht also keinen Unterschied mehr ob man Marihuana anbaut oder einen Dampf-Bunker hat.

    Mit Flaschen und Böllern auf Einsatzfahrzeuge werfen ist auch nicht so schlimm.....

    Man muss da halt wirklich differenzieren .... es geht um Steuern! :lach:

  • Ich hab für mich festgestellt das im Simurg und im Gryphus am besten 22mm * 5mm 100er SS Mesh arbeitet mit einem Strang Efalock, den ich vorher etwas auseinanderziehe/auffluffe und dann unters Mesh klemme.

    Verdünnen tue ich den nicht.

    Dann noch die Watteenden ausdünnen und schon wird der Verdampfer nicht mehr als handwarm bei Dauernuckeln und der Nachfluss ist selbst mit 4 Dochten um die 50W brutal.


    Super geil. :doppeldaumen:

  • Im grenzgebiet zu Benelux wurde zu der Zeit als ich dort beruflich unterwegs war, schon vom Zoll kontrolliert was du getankt hast, viele Baustellen wurden abgeklappert und Proben von Baggern und Baumaschinen genommen..... War schon recht popular dort...

  • PepeCyB sehe ich das richtig, dass die Steuer erst dann aber entsteht wenn das Liquid zusammen gemischt wird aus den Komponenten?

    Aber erst wenn es nach dem 17.2 zusammen gemischt wird ensteht die Steuer.


    Misch man alles fertig als Liquid vor dem 17.2. , dann hat man sein verbrauch fertiges Liquid zum verbrauch und nimmt dies mit über den 17.2.


    Werden Wir aber auch nicht machen.....

  • Ich frage mich da, wie ist das zu beurteilen, das eine ganze Partei im Bundestag die Konsequenzen von Gesetzgebung oder deren Wortlaut nicht durchschauen kann,

    Am 21.12. nachfragt,

    Und jetzt die Antwort bekommt,

    Und immer noch Altbestände steuerfrei in Mengen an Privatpersonen verkauft werden dürfen bei denen klar ist das diese nicht in ein paar Wochen verbraucht werden können.

    Das wäre ja so, als wenn die Regierung sagt, nach genauerer Prüfung sind wir jetzt der Meinung das 10 YouTube Videos doch illegal waren, und alle die sich diese angeschaut hatten, müssen demnächst mit Post von der Gema rechnen.

    Wo ist da die Verhältnismäßigkeit das Privatpersonen ein besseres Rechtsverständnis haben müssen wie eine Partei Die Linke (incl Rechtsabteilung).

    Wo ist da der Grundsatz von Treu und Glauben, Sachen von offensichtlich vertrauenswürdigen Versendern gekauft zu haben?

    Kann ich jetzt meine Bunkerbaseversender verklagen, auf Rücknahme pochen, da sie durch den Versand dieser großen Mengen Steuervergehen vorschub geleistet haben? :rofl1:

  • Painkilleraxel


    Das Gesetz tritt am 13.02 in Kraft. Ab dann wird grundsätzlich unterschieden, ob es sich um ein Substitut handelt oder nicht. Ein Substitut liegt dann vor, wenn eine entsprechende Zweckbestimmung getroffen wurde:


    - Bei allen aus dem Dampfer-Fachhandel gekauften Mischkomponenten wurde die Zweckbestimmung bereits mit dem Kauf getroffen. Somit liegt bereits ein Substitut vor, dessen reines Inbesitzhalten ab dem 13.02 zur Steuerpflicht führt. Hier muss nicht erst gemischt werden, da eine Zweckbestimmung schon vorliegt.


    - Bei Mischkomponenten, welche nicht im Dampfer-Fachhandel erworben wurden (z.b. Lebensmittelaromen oder Pferdebedarf), liegt noch keine Zweckbestimmung vor (Zweck: Geeignet zum Betrieb in E-Zigaretten). Hier wird die Zweckbestimmung erst herbeigeführt durch das Zusammenfügen der einzelnen Mischkomponenten oder durch das Verwenden in der E-Zigarette. Somit entsteht erst mit dem Mischen oder Verwenden eine Steuerpflichtige Herstellungshandlung, nicht durch das alleine Inbesitzhalten.


    Es ist also zu unterscheiden, ob ein Substitut vorliegt, dann Steuerpflicht durch reines Inbesitzhalten, oder noch kein Substitut vorliegt, dann Steuerpflicht durch das Mischen.

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    Je öfter eine Dummheit wiederholt wird,desto mehr bekommt sie den Anschein der Klugheit.

    Autor: Voltaire (1694 - 1778)

  • Mal abgesehen von Nikotin-Shots, dürfte der Nachweis des Verwendungszwecks der Bunkerbestände ziemlich unmöglich sein.

    Wenn man einfach die Etiketten entfernt, die auf eine Verwendung zum dampfen hinweisen.

    Bei manchen Aromen steht nicht mal was von dampfen, weil sie sowohl für Lebensmittel wie auch zu dampfen verwendet werden können.

    Auch Base findet in zahlreichen Lebensmittel Verwendung, als Aromaträger und Feuchthaltemittel.

    Also auch nach dem 13. Februar wünsche ich viel Spaß beim Einkauf eurer Backwaren und das sie nicht unabsichtlich in eure Dampfe geraten.

    Das wäre dann höchst kriminell. ;)

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  • Boris

    Ich verstehe gerade nicht, worauf Du hinaus willst…


    Ein Nikshot gilt als Substitut, weil du den vermutlich nicht auf Rezept in der Apotheke erlangt hast. Also wird hier ohnehin das Halten besteuert. Vermischt Du den Nikshot mit Base, welche im Dampferladen gekauft wurde, egal, da auch die Base schon Substitut war und das Halten Steuerpflichtig ist. kam die Base aus dem Pferdehandel, entsteht die Steuerpflicht entweder mit dem Vermischen von Aromen und oder Nikshots, wenn diese schon als Substitut galten, oder spätestens mit der Verwendung in der E-Zigarette.

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    Autor: Voltaire (1694 - 1778)

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