Diskussion zu "Was in den Medien über das Dampfen publiziert wird"

  • backstagedude

    Wobei der Artikel auch geschickt verfasst wurde. Das reine Mischen von Komponenten ist nicht untersagt und somit auch nie illegal. Je nachdem, welche Komponenten beim Mischvorgang verwendet wurden, kann das Mischen zu einer Steuerentstehung führen. Erst dann, wenn Du diese Steuerentstehung dem Finanzamt nicht anzeigst, nicht das Mischen selbst, sondern die unterlassene Anzeige und Nichtentrichtung der Steuer, führt zu einem gesetzwidrigen Verhalten. Insofern kann ich natürlich immer behaupten, Mischen ist nicht illegal. Aber das ist wieder mal juristische Haarspalterei.


    Die Durchsetzbarkeit eines Gesetzes ist natürlich die andere Seite der Medaille. Und das hat er ganz gut dargestellt.


    Allerdings gehe ich nicht mit seiner Meinung einher, das Diskussionen Zeitverschwendung sind. Künstlich Dummhalten muss man uns nicht nach dem Schema: Brauchst Du nicht wissen, wird schon nichts passieren, weil…


    Die derzeitige gesetzliche Lage hinsichtlich der Tabaksubstitute ist nicht gerade einfach, da recht viele Gesetze und Änderungsgesetze mit eine Rolle spielen, welche teilweise erst zum 13.2.2023 in Kraft treten, oder noch gar nicht vom Bundestag beschlossen worden sind. Es gibt derzeit keinen Kommentar zum Tabaksteuergesetz, keine Gesetzeskommentierungen zu der neuen Rechtslage, geschweige denn Rechtsprechung. Das lässt recht viel Raum für Interpretationen, opportunistische Auslegungen und Unklarheiten. Und da hält sich vapersguru erfrischend zurück, welche Gründe das auch immer haben mag.

    —-

    Je öfter eine Dummheit wiederholt wird,desto mehr bekommt sie den Anschein der Klugheit.

    Autor: Voltaire (1694 - 1778)

  • grumpy-old-man naja, ich kann dir sagen warum der sich zurückhält: den haben diverse leute auf dem schirm und warten nur drauf ihm einen verpassen zu können. deswegen wird der sich in einigen rechtlichen grauzonen schön aus den selbigen raushalten und den teufel tun da was entsprechendes zu schreiben, was als "soooooo nämlich!"-aussage gewertet werden könnte.

    _____
    Eine schwarze Katze, die Deinen Weg kreuzt, bedeutet, dass das Tier irgendwo hinwill.

  • backstagedude

    Danke für die Info. Vermutlich geht es um den Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz. Dann tut er gut daran, sich zurückzuhalten. So etwas kann unschön werden.

    —-

    Je öfter eine Dummheit wiederholt wird,desto mehr bekommt sie den Anschein der Klugheit.

    Autor: Voltaire (1694 - 1778)

  • Das mischen an sich ist und bleibt aber legal, selbst mit Nikotin. Die Steuer entsteht dadurch nicht, sondern erst, wenn das gemischte Erzeugnis in einen Verdampfer zwecks Inhalation gekippt wird. Kippe ich es dagegen in die Duftschale, entsteht weder eine Steuer noch eine Steuerhinterziehung. Es sei denn man deklariert Duftschale als Verdampfer zur Inhalation von Tabaksubstituten.

  • Ich wollte lediglich drauf hinweisen, daß es kein Problem ist, Aromen mit Base zu mischen. Die Steuer entsteht erst, wenn es in einer E-Zigarette verwendet wird, ansonsten ist das einfach nur eine Mischung ohne steuerliche Relevanz.

  • ZumaFx

    Jain, heißt die Antwort. Und da beziehe ich mich auf die Antwort des Zolls auf mein Auskunftsersuchen. Ich bin zwar Steuerjurist, habe aber mit Verbrauchsteuer so gar nichts zu tun. Das ist auch für mich Neuland. Wir sind eben alle Fachidioten. Ich hatte mir aber noch einen Kollegen geschnappt, der in der Welt zu Hause ist und wir haben lange diskutiert und er war wirklich sehr hilfreich, die Antwort des Zolls auch richtig einzuordnen.


    Eigentlich wollte ich zu diesem Thema nichts mehr schreiben, da es sich lediglich um eine Momentaufnahme handelt und es jederzeit zu Gesetzesänderungen kommen kann. Aber nach derzeitiger Auffassung meines Kollegen, des Zolls und mir sieht es so aus:


    Was gilt nach dem 1.7?


    1. Mischen von Komponenten, welche nicht im Fachhandel erworben wurden:


    Tja, da haben wir jetzt ein Problemchen seit dem 1.7. Da die einzelnen Mischkomponenten noch keiner Zweckbestimmung unterliegen, wird diese durch das Mischen zu einem gebrauchsfertigen Liquid vorgenommen. Mischt der Endverbraucher also unversteuerte Lebensmittelaromen, mit unversteuerten PG/VG aus dem Pferdehandel oder aus dem Kosmetikladen zusammen, hat er eine zur Steuerentstehung führende Herstellungshandlung. Das gilt auch, wenn im Mischvorgang auch nur eine unversteuerte Komponente verwendet wird, welche vorher keiner Zweckbestimmung unterlag.


    2. Mischen von Komponenten, welche im Fachhandel erworben wurden:


    Hier wurde zum einen, die Zweckbestimmung schon durch den Verkauf durch den Fachhandel vorgenommen (Etikettierung, Aufmachung, usw…) Ein zweite Zweckbestimmung erfolgt durch das Zusammenmischen der unversteuerten Komponenten. Der vom Endverbraucher durchgeführte Mischvorgang der Vorprodukte zu einem fertigen Liquid für E-Zigaretten tritt jedoch hinter der zuvor getroffenen Zweckbestimmung zurück, da diese zeitlich vorher getroffen wurde.

    Daher entsteht keine Tabaksteuer, wenn ein Endverbraucher Mischkomponenten ohne Steuerzeichen, die bereits als zur Verwendung in E-Zigaretten aufgemacht/verpackt sind, mischt und verbraucht.

    Dabei macht es übrigens keinen Unterschied, ob die Mischkomponenten vor dem 1. Juli erworben wurden oder ob man nach dem 1. Juli in Deutschland Mischkomponenten für E-Zigaretten erwirbt, die sich bereits vor dem 1. Juli im deutschen Handel befunden hatten und die im Rahmen der „Abverkaufsfrist“ noch bis zum 12. Februar 2023 ohne Steuerzeichen verkauft werden dürfen.


    In seinem Antwortschreiben auf mein Auskunftsersuchen spricht der Zoll immer von „Mischen bzw. Abfüllen in die E-Zigarette“. Klar ist, wenn Du wie unter Punkt 1. oben beschrieben Produkte, welche vorher noch keine Zweckbestimmung als Substitut hatten und unversteuert sind, zusammen mischst, eine Steuerentstehung mit dem Mischen hast, da Du das nur ohne steuerrechtliche Folgen bewerkstelligen kannst, wenn Du Inhaber eines Steuerlagers bist.


    Zum §23f Abs. 1 Nr. 4, 2. Halbsatz TabStG, welcher zum 13.02.2023 in Kraft tritt, äußere ich mich nicht. Die Rechtslage ist da noch etwas schwammig und eine finale Aussage kann ich seriös nicht treffen. Ich kann nur die Einschätzung des Zolls wiederholen und die Meinung meines Kollegen und meine eigene wiedergeben. Das gerne via PN.


    Mein Kollege und ich denken, dass der Zoll das "bzw. mit dem Abfüllen in die E-Zigarette" aus dem Grund geschrieben hat, weil die Nachweisbarkeit schlichtweg schwierig ist und bei Abfüllen in die E-Zigarette der Nachweis ganz klar erbracht ist.


    Aber wie gesagt, das ist Unsere persönlich Auffassung und die des Zolls.

    —-

    Je öfter eine Dummheit wiederholt wird,desto mehr bekommt sie den Anschein der Klugheit.

    Autor: Voltaire (1694 - 1778)

  • Das dürfte dann also auch für Komponenten gelten, die vor dem 01.07.2022 erworben wurden?

    Bei Substituten, also Komponenten, die schon eine Zweckbestimmung haben, ist es gleichgültig, ob sie vor oder nach dem 1.7 angeschafft wurden. Der Mischvorgang bleibt steuerfrei, da die Zweckbestimmung bereits vor dem 1.7 erfolgte.


    Bei steuerfrei erworbenen Komponenten ohne Zweckbestimmung, die vor dem 1.7 angeschafft wurden, erfolgt die Zweckbestimmung mit dem Mischen (oder wie der Zoll sich ausdrückt „bzw. Mit dem Einfüllen in die E-Zigarette“). Dann hättest Du in der Tat eine Steuerentstehung, wenn diese nach dem 1.7. angemischt wurden.


    So die Einschätzung des Zolls und meine persönliche Meinung nach derzeit geltender Lage.

    —-

    Je öfter eine Dummheit wiederholt wird,desto mehr bekommt sie den Anschein der Klugheit.

    Autor: Voltaire (1694 - 1778)

  • Bei steuerfrei erworbenen Komponenten ohne Zweckbestimmung, die vor dem 1.7 angeschafft wurden, erfolgt die Zweckbestimmung mit dem Mischen (oder wie der Zoll sich ausdrückt „bzw. Mit dem Einfüllen in die E-Zigarette“). Dann hättest Du in der Tat eine Steuerentstehung, wenn diese nach dem 1.7. angemischt wurden.

    Also wäre es ok z.B. von Eule erworbenes PG aus nem Kanister mit ebenfalls von der Eule erworbenes VG zu ner Base zu mischen und zu dampfen.

    Haue ich aber 10% Leitungswasser dazu ..... Ooops! :biggrin:

    Gibt noch etwas "Klärungsbedarf" bei dem ganzen Blödsinn!

    :lach:


    Gruss, Chris

  • Gibt noch etwas "Klärungsbedarf" bei dem ganzen Blödsinn!

    Klingt irrsinnig, scheint laut Auslegung des Zolls so zu sein. Allerdings hilft hier der Verb „erworben“ weiter. Wir hatten uns auch Gedanken um das Wasser gemacht und kamen zu dem Schluss, welcher durchaus falsch sein mag, dass Kranenberger jetzt nicht als erworben gilt, weil es nicht als in einem Laden gekauft gilt, sondern zur Grundversorgung gehört. Ich möchte jetzt gar nicht darüber nachdenken, was mit Mineralwasser aus dem Aldi wäre… Ganz ehrlich, da habe ich keine Ahnung.


    Aber das ist alles blanke juristische Theorie. In der Praxis müsste der Zoll schon genau hinter dir stehen und beobachten, dass Du unversteuerte nicht zweckbestimmte Komponenten zusammenrührst. Das halte ich für eher mäßig wahrscheinlich.

    —-

    Je öfter eine Dummheit wiederholt wird,desto mehr bekommt sie den Anschein der Klugheit.

    Autor: Voltaire (1694 - 1778)

  • Aber das ist alles blanke juristische Theorie. In der Praxis müsste der Zoll schon genau hinter dir stehen und beobachten, dass Du unversteuerte nicht zweckbestimmte Komponenten zusammenrührst. Das halte ich für eher mäßig wahrscheinlich.

    Mich interessiert das eh nicht unbedingt - bin da schmerzfrei :nick:

    Geht nur um den Grundlsatz als solches ....

    Aber Danke für deine Infos und Gedankengänge!


    Gruss, Chris

  • von Eule erworbenes PG aus nem Kanister mit ebenfalls von der Eule erworbenes VG zu ner Base zu mischen und zu dampfen.

    Haue ich aber 10% Leitungswasser dazu ..... Ooops! :biggrin:

    Gibt noch etwas "Klärungsbedarf" bei dem ganzen Blödsinn!

    Joa das trifft es aber sowas von auf den Punkt....

    LG Boris :dampferpirat:

  • Interessanter Ansatz mit dem Leitungswasser, allerdings benutzen die meisten, die Wasser rein tun, vermutlich destilliertes Wasser. Zumindest ich mache es so. Leitungswasser mit sehr guter Qualität und vorallem niedrigen Mineralgehalt kann man nehmen, zumindest ich nehm aber trotzdem Destilliertes.

    Dann wären wir wieder beim "Aldi Wasser". Am Ende ists eh egal, wie schon etliches mal erwähnt dient das Gesetz im privaten Umfeld (Selbstmischer) nur der Abschreckung. Meine Lebensgefährtin sagt genau das Gleiche, nicht nur kann man das nicht kontrollieren, es ist auch garnicht gewollt. Solche Abschreckungsgesetzte gibt es einige sagt Sie (Juristische Profession).

  • Danke für die Einschätzung. Allerdings halte ich einige Aussagen für falsch. Das reine mischen ist steuerrechtliche nicht relevant, da erst dann Steuer entsteht, wenn das gemischte Ergebnis in einen Verdampfer gekippt wird. Wird das gleiche Gemisch in Seifenproduktion oder ähnlichem verwendet, entsteht keine Steuer. Daher auch wohl immer der Zusatz mit der E-Zigarette?

    Auf jeden Fall zeigt das Gesetz mit seiner Schwammigkeit recht deutlich auf welch unqualifizierten Informationen es basiert.

  • ZumaFx

    Es wäre zauberhaft, wenn Du auf einen bestimmten Beitrag reagierst, auch den entsprechenden Poster mit einem @ ansprechen würdest. Sonst ist man ein wenig unsicher, wen Du denn genau meinst.


    Wenn ich Dich richtig verstanden habe, dann hältst Du nicht einige, sondern eine Aussage für falsch.


    Ich kann nur versuchen, die Stellungnahme des Zolls in einen juristisch nachvollziehbaren Kontext zu setzen. Wenn der Zoll von Mischen bzw. Abfüllen spricht, dann ist es eben so. Ich habe das Schreiben des Zolls nicht formuliert.


    Ferner spricht der Zoll in seinem Informationsschreiben an die Verbände von einer Herstellung. Als Herstellung wird AUCH angesehen, wenn unversteuerte nicht zweckgebundene Komponenten in einer E-Zigarette verwendet werden. Das Wörtchen „AUCH“ ist entscheidend.


    Aber nochmal, und deshalb wollte ich auch nichts mehr dazu schreiben, das ist eine kleinteilige Diskussion, die nicht wirklich einer von uns braucht. Der Zoll wird auch nicht hinter Dir stehen, wenn Du Deinen Verdampfer mit Liquid befüllst. Außerdem betrifft es ja nur Komponenten, für welche im Vorfeld noch keine Zweckbestimmung getroffen wurde. Das dürfte ohnehin die allerwenigsten hier treffen.


    Und mal ganz ehrlich, wenn es wirklich zu einem Strafverfahren kommen sollte, der Zoll bei Dir eine Mischung von unversteuerten nicht zweckgebundenen Komponenten sichert und sieht, dass Du eine bunte Auswahl an Verdampfern in Deinem Schrank stehen hast, wie wahrscheinlich ist es, dass ein Richter Dir abnimmt, dass Du Seife herstellen wolltest? Dann würde ich jetzt aber ganz schnell mit der handmade Seifenproduktion anfangen, damit Du auch etwas vorzuweisen hast, wenn Du Dir diesbezüglich Sorgen machst. Meine Frau bevorzugt im Übrigen Zitronengrass oder Mandel/Feige. Ich würde Dir ein paar Seifenblöcke abnehmen.


    Wenn Du es ganz genau wissen willst, warte die erst Auflage des Kommentars zum Tabaksteuermodernisierungsgesetz ab, oder eben die ersten Gerichtsurteile. Vorher werden wir alle keine Gewissheit haben.

    —-

    Je öfter eine Dummheit wiederholt wird,desto mehr bekommt sie den Anschein der Klugheit.

    Autor: Voltaire (1694 - 1778)

  • Hätte nicht irgendjemand in den letzten Wochen vehement seine von der Mehrheit und Verwaltung abweichende Rechtsauslegung, in teils herablassender Form, immer wieder aufs neue als die einzig mögliche Lesart des Gesetzes verlautbart gäbe es vielleicht auch weniger Diskussion und Verunsicherung.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!