Tabaksteuermodernisierungsgesetz- News, Infos, Diskussionen

  • Ich hatte ja Glück, meine Aromen aus UK gingen einfach so durch. Und das, obwohl der Laden "vapable" heisst.


    Ich schätze mal, oft kann man schon beim Namen der Firma ableiten, was im Paket sein kann. Da muss der Zoll garkeine Listen haben.

  • CmYk


    Ja, ich habe auch lange gehadert. Aber es ist der einzige Laden, der mein Element 555 noch als Aroma hat. Und das lohnt sich, wenn man Glück hat. 7,50 Pfund netto für 30ml Aroma, woraus ich 200ml Liquid machen kann. Hab jetzt nochmals 10 Flaschen bestellt, das reicht so für ca. 30 Wochen...

  • Dann scheint der Zoll seine Listen gefüllt zu haben.

    Ich glaube nicht, dass der Zoll nach Absendernamen geht. X% der eingehenden Paketsendungen werden durchleuchtet / geröntgt und wenn was verdächtiges am Bildschirm zu sehen ist, werden die Pakete geöffnet. Sonst würden ja eine viel größere Anzahl Pakete von Vapeshops kontrolliert werden.


    Die Hoffnung des Zolls Drogen- und Zigarettenschmuggel etc. im größeren Stil aufzufinden dürfte viel größer sein als die paar ml Liquid, die sich ein Dampfer aus einem ausländischen Vapeshop bestellt. Für das bisschen Liquidschmuggel würde sich der ganze Aufwand nie lohnen.

  • JKpunkt

    Mann muss unterscheiden zwischen Versand innerhalb der EU und Versand von einem Nicht-EU Land in die EU. Entsprechend gibt es unterschiedliche Prüfungen und Erfordernisse. Innerhalb der EU gibt es eigentlich nicht wirklich eine ständige Kontrolle und Überprüfung. Die Logistikunternehmen sind aber dazu verpflichtet, bei Auffälligkeiten dem Zoll entsprechende Pakete zur Kontrolle vorzulegen. Auch kann der Zoll Stichproben machen.

    Bei Versand von einem Nicht-Eu Land in die EU gibt es natürlich eine Überprüfung. Hier gibt es im Übrigen auch eine Art Monitoring. Unternehmen, welche durch falsche oder unterlassene Deklarierung des Öfteren aufgefallen sind, werden erfasst und genauer kontrolliert. Insofern gibt es durchaus „Listen“.

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    Je öfter eine Dummheit wiederholt wird,desto mehr bekommt sie den Anschein der Klugheit.

    Autor: Voltaire (1694 - 1778)

  • grumpy-old-man

    du hast natürlich recht mit dem Unterschied zwischen EU und Nicht-EU. Ich bezog mich auf den innereuropäischen Paketversand, da vermutlich klar ist, dass es Kontrollen bei außereuropäischen Sendungen gibt. Hätte ich dazu schreiben sollen.


    Das es keine Zollkontrollen innerhalb der EU gibt, halte ich eher für gewagt. Klar ist der Umfang geringer als bei drittländern. Stichpunktartig wird aber schon kontrolliert.

    Zoll bestätigt Kontrollen innereuropäischer Postsendungen (paketda.de)

  • Off topic: Das ist wie "früher": Man will Gutes tun und wird des Bösen bezichtigt … alle Jahre wieder, zu Weihnachten, als man der Tante in der DDR ein Päckchen geschickt hat und nicht sicher sein konnte, daß es unversehrt ankam. :(

  • Das es keine Zollkontrollen innerhalb der EU gibt, halte ich eher für gewagt. Klar ist der Umfang geringer als bei drittländern. Stichpunktartig wird aber schon kontrolliert.

    Zoll bestätigt Kontrollen innereuropäischer Postsendungen (paketda.de)

    Steht doch im Artikel genauso, wie ich es gesagt habe:


    „Wir kontrollieren auch solche Sendungen, die aus anderen Mitgliedsstaaten der EU stammen und nach Deutschland gehen. Auch diese Sendungen werden im Hinblick auf verbotene Artikel, verbotene Waren stichprobenartig kontrolliert."

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    Je öfter eine Dummheit wiederholt wird,desto mehr bekommt sie den Anschein der Klugheit.

    Autor: Voltaire (1694 - 1778)

  • Innerhalb der EU gibt es eigentlich nicht wirklich eine ständige Kontrolle und Überprüfung.

    Den Artikel kann man auch so lesen, dass ständig/regelmäßig überprüft wird, aber eben nur per Stichprobe.


    Ist aber auch egal, da der Kern der gleiche ist und der Rest nur Haarspalterei.


    X Prozent (und wenn es kleiner als 2-3 % sind) werden überprüft.


    Meine Importsendungen außerhalb der EU werden auch nicht immer/ständig überprüft. Aber die Prozentzahl ist sicher höher :)

  • Kurze Frage zum Verständnis, vielleicht weiß PepeCyB ja was.

    Ich hab ja aus dem Artikel herausgelesen dass das bestellen keine gute Idee ist, was ist aber wenn ich etwas bestellen will und das vorher anmelde zum verzollen/besteuern? Geht so was überhaupt?


    Ansonsten Bestellungen aus UK werden ja grundsätzlich geprüft oder seh ich da was falsch?
    Also mal so n Fläschen für 1 Pfund mit reinpacken und direkt Strafbefehl oder wat?

  • Grundsätzlich sollte es möglich sein, Waren zu bestellen, die steuerpflichtig sind. Wie aber nun das Verfahren ist, um sie korrekt zu versteuern, da bin ich auch überfragt. Da hilft nur ein (am besten schriftliche) Anfrage an die Zollverwaltung. Ich denke aber, der Aufwand lohnt eher nicht.

  • Mit anderen Worten:

    Reist du aus UK mit dem Schiff oder Flugzeug ein, darfst du Aromen oder Base bis zu einem Einkaufswert von 453€ problemlos einführen. Die Verpackungsform ist egal.

    Kommst aus Holland nach Deutschland, bist du gearscht

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    Wir sind im Augenblick dabei, zu prüfen, ob es im öffentlichen Interesse liegt, ihnen mitzuteilen, ob wir die Informationen haben, die Sie erbitten, und ob es, sollte das der Fall sein, im öffentlichen Interesse liegt, Ihnen diese Informationen zur Verfügung zu stellen.

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