Tabaksteuermodernisierungsgesetz- News, Infos, Diskussionen

  • Mir geht es ja gar nicht um die "Sonderbesuche" und ob da nun willkürlich kontrolliert wird. Mir geht es um das Prinzip "Nach den Buchstaben des Gesetzes". Wenn ich bei einer Kontrolle eindeutig nachweisen kann, dass ich z.B. ein Liquid vor dem Zeitpunkt der der Bekanntgabe der Einführung der Steuer erworben habe, müsste es doch steuerfrei bleiben, oder denke ich da in die falsche Richtung?

    Das man da Schwarzmarkt oder sonstigen Missbrauch eigentlich verhindern möchte (mMn wird genau das Gegenteil erreicht, aber das ist ja auch schon ohne Ende hier besprochen worden) ist mir ja schon klar, aber mir geht es eigentlich um eine gewisse Rechtssicherheit, oder besser gesagt was ich mir darunter vorstelle.

  • Auf europäischer Ebene hat sich das Theme Disposables doch gefühlt eh bald erledigt.


    Die ersten chinesischen Hersteller bringen bereits aufladbare und mit Pods versehene Geräte auf den Markt. Das machen die ja nicht ohne Grund.


    Die Leute sind "angefixt" und kaufen nun, so wohl die Kalkulation, zukünftig die neuen Systeme.


    Im Rest der Welt mag das natürlich anders aussehen.

  • Overdampfer

    Der Grundsatz "Treu und Glaube" ist in dieser Diskussion nicht zielführend. Dieser kommt aus dem römischen Recht (bona fides), gesetzlich verankert in § 242 BGB:


    "Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern."


    Wir befinden uns hier im Schuldrecht, also im Verhältnis zweier Vertragsparteien. Nicht im öffentlichen Recht, also Verhältnis Hoheitsträger zu Bürger.


    Zwar hat der Grundsatz auch Ausstrahlungswirkung in andere Rechtsgebiete und soll ein loyales und vertrauenswürdiges Verhalten im Rechtsverkehr sicherstellen, diese ist aber begrenzt und hat sich beispielhaft in manifestiert in:

    - Verkehrssitte

    - Rückwirkungsverbot

    - Widersprüchliches Verhalten (venire contra factum proprium)

    - Dolo-Agit-Grundsatz (Dolo agit, qui petit, quod statim redditurus est: Böswillig handelt, wer fordert, was sofort zurückgegeben werden muss)


    Da vorliegend weder eine Rückwirkung vorliegt (es wird das halten in der Zukunft besteuert), noch die Steuergesetzgebung des Bundes gegen die "Guten Sitten" verstößt oder widersprüchlich ist, kann hier nur auf Grundlage des öffentlichen Rechts diskutiert werden.: z.B. Fehler im Gesetzgebungsverfahren, Kollision mit anderen Rechtsnormen oder aufgrund der viel beschworene Lenkungswirkung.


    Kurzum: Lasst das mit "Treu und Glauben" mal weg in der Diskussion.

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    Je öfter eine Dummheit wiederholt wird,desto mehr bekommt sie den Anschein der Klugheit.

    Autor: Voltaire (1694 - 1778)

  • Um das meinerseits nicht ins Endlose abgleiten zu lassen, ging es mir ja nur um folgendes (bleiben wir bei Thema dampfen):


    Nächste Woche wird ein Gesetzesentwurf eingebracht, dass auf alle Selbstwickelverdampfer eine Zusatzsteuer erhoben wird (Begründung sei mal dahingestellt). Ich habe nun ein paar davon. Ist es also in unserem Rechtssystem legitim, dass ich nach Veröffentlichung des Gesetzes im Bundesanzeiger meine SWV nachversteuern müsste?

    Wenn ja, liesse sich dies ja auf alle möglichen Bereiche des täglichen Lebens anwenden.

    Ich bin da kein Rechtsexperte, daher auch der sicherlich unglücklich gewählte Begriff "Treu und Glaube"

  • Overdampfer

    Wenn die Zuständigkeit des Bundes für solch ein Gesetz vorhanden bist, dann kann der Bundestag solch ein Gesetz formal beschließen. Ob es die materiellen Anforderung erfüllt und Bestand hat, nach einer eventuellen Überprüfung, dass entscheidet dann das Bundesverfassungsgericht.


    Alles weiter wäre zu ausführlich, aber gerne kannst Du das Nachlesen z.B. in Degenhardt - Staatsrecht I oder Ipsen - Stattsorganisationsrecht.

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    Je öfter eine Dummheit wiederholt wird,desto mehr bekommt sie den Anschein der Klugheit.

    Autor: Voltaire (1694 - 1778)

  • Generell hätte man den Abverkauf unterbieten MÜSSEN.

    Es kann nicht sein das man am 12.02 etwas kaufen konnte, wofür man am 13.02 Steuerhinterziehung begeht.


    Das ergibt einfach keinen Sinn und hatte auch kaum jemand auf dem Schirm

  • Ich kann mich an unzählige Shops erinnern die extra den Kunden vorgerechnet haben wie teuer als in Zukunft wird und das sich jeder eindecken sollte um Kosten zu sparen....


    Das ist schlichtweg Irreführung in meinen Augen

  • Wenn du den "Abverkauf", also den Bestandsschutz untersagt hättest, dann wären noch mal wo die Vorteile für die Konsumenten oder dem Handel gewesen?


    Verstehe nicht worüber du dich aufregst: Die Leute, die es nicht am Schirm hatten, haben es mit großer Mehrheit auch nicht am Schirm, dass sie es versteuern müssen. Wer ist denn dafür verantwortlich, dass sie es am Schirm haben. Doch nur die Konsumenten selber. Die Dampfer, die zum Schluss eingekauft haben, haben doch Schnapper ohne Ende gemacht, selbst wenn sie nachversteuern (sollten). Also klarer "Win" für die Konsumenten und auch für den Handel.

  • Ich rege mich nicht auf, aber rein vom logischen her ergibt es keinen Sinn...

    Ich kann doch nicht ernsthaft Sachen an Kunden verkaufen in dem Wissen das diese 1 Tag später zum Steuerhinterzieher werden :D

    Das die Konsumenten es am Schirm haben sollte das sie Steuerhinterziehung begehen sehe ich auch nicht wirklich so... Hätten die Händler schon klar kommuzieren müssen, denen war es ja schließlich bewusst und es wurde gezielt mit der Steuer geworben.


    Aber das ist nur meine Meinung....

  • Ich kann mich an unzählige Shops erinnern die extra den Kunden vorgerechnet haben wie teuer als in Zukunft wird und das sich jeder eindecken sollte um Kosten zu sparen....

    Hab hier mal eine kleine Collage von sieben großen und bekannten Shops, die zum Abverkauf-Bunkern geraten haben, aber leiiider vergessen haben, auf die Nachversteuerungspflicht für den Endkunden hinzuweisen...



    Die haben natürlich nüscht erwähnt... wollten den Kram ja loswerden.

  • Sorry erstmal, wenn ich jetzt etwas vom gerade diskutierten Thema abschweife :blume:


    Ich wohne im grenznahen Ausland und ein Offliner der noch auf deutscher Seite bis vor kurzem seinen Standort hatte,


    wird demnächst über die Grenze umsiedeln. Welche Motivation ihn dazu bewegt, muss ich sicher nicht extra erwähnen :sorry:


    Ein Mitarbeiter sagte mir, dass er dann vom Großhandel nach „alten Tarifen“ weiterbeliefert wird ,und dann kurz hinter der Grenze „deutsche-Tabak-Steuer-frei“ seine Ware verkaufen wird.


    Da es ja eine legale Freigrenze gibt, wird sich das sicherlich, gerade bei Base, durchaus gut rechnen für den Shop.


    Das Ganze hat ja schon fast was von „Re-Import“ …habt ihr schonmal von einem ähnlichen Fall gehört?

  • SirPrayer

    Kann dich da schon teilweise verstehen. Sehe aber noch immer keinen Vorteil, wenn die "Abverkaufsfrist" nicht da gewesen wäre. Dann hätten wir den harten Cut am 01.07. gehabt. Die Beratung und der Effekt wäre der gleiche gewesen nur halt 7 1/2 Monate früher. Der Konsument hätte dann eben die 7 Monate gehabt, um die Waren zu verbrauchen. Gerade bei Base wäre das in den meisten Fällen auch nicht aufgegangen.


    Ich bezweifle, dass vielen Händlern klar war, dass ihre Kunden die Liquids bei Nichtverbrauch nachversteuern müssen. Ebenso wie es den Kunden nicht klar war.


    Im Forum war doch über Monate fast ausschließlich das Thema Bunkern: Wo kriege ich Liquids, Shots und Base in Massen zu den günstigsten Preisen her, weil alles teuer wird (Soll keine Kritik sein). Die informativen Beiträge von Pepe, grumpy-old-man und einigen anderen zum Thema Liquidsteuer sind da eher für "Besucher" untergegangen. Im Endeffekt war es doch die gleiche Werbung / Vorgehensweise, die jetzt bei den Händlern angeprangert wird. Hier wurde ja auch nicht bei jeden Angebot geschrieben: "Denke aber bitte dran die 5 Liter Base und 500 Shots musst du bis Februar verbraucht haben oder du musst den Rest nachversteuern."


    Vaping vegan

    Gab es früher für Kaffee an der holländischen Grenze auch. Tanktourismus gibt es ja ebenfalls gefühlt an jeder Grenze.

  • JKpunkt


    Der Punkt ist nicht, ob und was wem zu welchem Zeitpunkt bewusst gewesen ist.


    Die Abverkaufsfrist war schon sinnvoll. Dass daraus für einige eine "ich fülle meinen Bunker bis an mein Lebensende"-Aktion wurde... geschenkt. Das war SO vom Gesetzgeber nicht gedacht, aber man konnte diese Lücke ja legal nutzen.


    Das Problem ist mMn nicht die Abverkaufsfrist, sondern dass die Nachversteuerungspflicht einen Tag (!) später in Kraft trat. Ich konnte mir am 12.02. noch 60ml Liquid kaufen, ohne Steuer, und müsste sie einen Tag später beim Zoll versteuern. Das Inkrafttreten der Nachversteuerungspflicht hätte z.B. am 01. September 23 sein müssen. Dann hätte der Konsument ggfls. seine Altbestände aufgebraucht (und ich rede jetzt nicht von mehreren hundert Litern Base...) und alles wäre okay gewesen.


    Ich würde auch nicht sagen, dass alles Aufgabe des Konsumenten ist. ICH bin in einem Forum unterwegs, bei FB, ich lese Blogs usw. Aber die Mehrheit der Dampfer tut das nicht, würde ich mal vermuten. Der geht in seinen Offi, hat vielleicht noch gesagt bekommen, dass da eine Steuer kommt, aber bestimmt nicht, ob und wann er seine Altbestände nachversteuern muss.

  • Gab es früher für Kaffee an der holländischen Grenze auch. Tanktourismus gibt es ja ebenfalls gefühlt an jeder Grenze.

    Ja, weiß ich auch, ich wohne im Dreiländereck D/F/L und habe schon Palettenweise Kaffee und Zigaretten in Luxembourg gekauft :rofl1:

    Ich wollte wissen, ob ihr schon gesehen habt, dass ein deutscher Shop über die Grenze gegangen ist, UND dort deutsches Vape Zeugs verkauft? Die Frage kann vermutlich nur jemand beantworten, der in einer Grenzregion wohnt. Genussdampfer z. B. könnte die Frage für Großraum Kehl beantworten :biggrin:

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