Mir geht es ja gar nicht um die "Sonderbesuche" und ob da nun willkürlich kontrolliert wird. Mir geht es um das Prinzip "Nach den Buchstaben des Gesetzes". Wenn ich bei einer Kontrolle eindeutig nachweisen kann, dass ich z.B. ein Liquid vor dem Zeitpunkt der der Bekanntgabe der Einführung der Steuer erworben habe, müsste es doch steuerfrei bleiben, oder denke ich da in die falsche Richtung?
Das man da Schwarzmarkt oder sonstigen Missbrauch eigentlich verhindern möchte (mMn wird genau das Gegenteil erreicht, aber das ist ja auch schon ohne Ende hier besprochen worden) ist mir ja schon klar, aber mir geht es eigentlich um eine gewisse Rechtssicherheit, oder besser gesagt was ich mir darunter vorstelle.