Daher schrieb ich ja, dass in aller Regel ein Siegel dran sein muss. Was bei Verdampfern oft durch z.B. Hologramm-Siegel erreicht wird. Ist dieses Siegel gebrochen, kann der Verkäufer zukünftig die Ware nicht mehr als neu verkaufen. Er kann auch nicht dafür garantieren, dass der Käufer das Produkt nicht benutzt hat.
Zweifelsfrei sind Hygiene-Artikel vom Widerruf ausgeschlossen. Die Streitfrage wäre, ob Verdampfer dazu gehören. Wie es scheint, gibt es da noch keine Urteile dazu, ich wollte mich aber als Käufer nicht darauf verlassen wollen, wenn der Verkäufer in seinen AGB schon den Hinweis erteilt, wenn auch eher unspezifisch.
Es ist auch recht egal, ob ein fabrikneuer Artikel wirklich hygienisch ist. Er muss unbenutzt sein. Bei Erotikspielzeugen, die man durchaus auch desinfizieren könnte vor dem neuerlichen Verkauf, gibt es einige Urteile, die dem Verkäufer Recht geben.
Und um das mal auf Verdampfer umzumünzen. Das Driptip wäre noch recht einfach auszutauschen (direkter körperlicher Kontakt zum Nutzer), aber was ist, wenn z.B. Patisserie drin war? Die Plörre kriegst du nicht mehr raus aus einem Verdampfer...
Sorry, wenn das hier jetzt viel OT war. Der gesetzliche Widerruf ist mMn einfach hier eine schwierige Kiste, um es pauschal als einfache Möglichkeit zu nennen.