Hatten wir das nicht schon zich mal geklärt.
Anderes Beispiel.
ich fülle man Zigaretten in ein Zigarettenetui und das wird zufällig vom Zoll bei einer Kontrolle gefunden.
Muss ich dann die originale Verpackung samt Steuerbanderole vorlegen?
Ich denke nicht das ich beweisen muss, das ich Steuern dafür gezahlt habe.
Der Zoll muss mir beweisen das ich keine Steuern gezahlt habe und das wird er nicht können.
Das deutsche Recht beruht auf der "Unschuldsvermutung", das gilt auch für das Steuerrecht.
Zitat
Die Unschuldsvermutung (auch Präsumtion der Unschuld[1]) ist eines der Grundprinzipien eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens, welches besagt, das jede Person, der eine Straftat vorgeworfen wird, solange als unschuldig gilt, bis ihre Schuld rechtskräftig nachgewiesen ist. Das Gegenstück dazu ist die Schuldvermutung.