Tabaksteuermodernisierungsgesetz- News, Infos, Diskussionen

  • ich schreib grad ausm Knast...eben auf dem Weg zur Tanke hat mich ein junger Typ angesprochen, ob ich ne Kippe hab. Da fiel mir ein, ich hab noch eine uralte Schachtel im Kofferraum, die angebrochen ist und 6 Jahre alt. Dachte gute Gelegenheit, der freut sich und ich bin sie endlich los. Also zum Auto gestiefelt und die Schachtel rausgeholt. Gerade als ich ihm die Schachtel geben wollte, bretterten die Bullen mit dem Dienstwagen auf die Tanke. Blaulicht war an. So schnell komnte ich gar nicht schauen.

    Vorwurf: Steuerhelerei, Steuerhinzerziehung und ja Drama die Schachtel ist aus 2016 oder so. Da waren die Kippen noch billiger. Jetzt sitze ich hier in der Zelle und warte auf meinen Anwalt von der Kanzlei Paranoia & Partner. Der hat gesagt, ich soll mir keine Sorgen machen. Er holt mich raus und ich komm dafür in eine Klapse mit einem echten Federkernbett. Gute Nacht an alle :rapzap:

  • Und die andern 0.5% verschenken Base..... Ich will nicht aufm Schirm landen von Maier und Schmitz vom Finanzamt.

    Es würde ja niemand gezwungen, mitzumachen.


    Aber soll mir egal sein. Interessiere mich eh nicht für neue Aromen.


    Denke nur, dass, wenn über nachvollziehbare Probleme berichtet wird, es kein Fehler ist, nach Lösungen zu suchen.

  • Gille ,na klar, bin in manchen Sachen ein gebrandetes Kind....

    Will nüscht mit Staatsmacht zu tun haben, egal ob ich im Recht bin oder nicht...

    Tauschen ist gut und neue Aromen auch, vor allem für die neuen Dampfer.

    So nun auch gute Nacht...

    Jeronimo , starte gleiche eine Aktion dich da raus zu holen, werde mit einem Heli kommen, werde dich dann nach Australien bringen wo du trotz dieser enormen Steuerschuld bis ans Ende deiner Tage mit Kangaroos hüpfen kannst, halte durch eine Kufe habe ich schon unter den Golf montiert.

    Bye

  • Eigentlich ist doch schon fast Alles dazu geschrieben worden:


    1) Der Tausch von Nicht-Substituten ist vollkommen unproblematisch.

    2) Der bloße Hinweis auf Bezugsquellen von Nicht-Substituten ist vollkommen unproblematisch.

    3) Der Tausch von Substituten, welche bereits versteuert wurden, ist vollkommen unproblematisch.

    3) Ob der Tausch von Substituten, welche noch nicht Nachversteuert wurden (Bunkerware, Eigenkreation), legal oder illegal ist, muss nicht unbedingt rechtlich gewürdigt werden, weil ohnehin mit der Herstellung eines Substitutes und/oder mangels Nachversteuerung beim Besitzer vermeintlich entweder eine Steuerordungswidrigkeit gem. § 381 oder eine Steuerstraftat gem. § 380 AO vorliegt. Ob ich nun als Abgeber eines solchen unversteuerten Substitutes, oder als Erwerber, ein gesteigertes Interesse daran haben sollte, dies auf irgendwelchen Plattformen kundzutun, mag jeder für sich selbst entscheiden… Ich rate nicht dazu.

    4) Und nur der Vollständigkeit halber, weil es mir schon aufgefallen ist: Das Posten von irgendwelchen Bestellungen von unversteuerten Substituten aus dem Ausland halte ich auch nicht unbedingt für die Krönung der Intelligenz… Und bevor es jetzt wieder irgendjemand mit aller Gewalt in den falschen Hals bekommen möchte: Es geht hier um SUBSTITUTE und um den Erwerb in Deutschland. Nicht um Lebensmittelaromen zum Backen, für Eure Eiskreationen oder für Euren Joghurt und auch nicht um Bestellung von Mitforisten, welche in Österreich, in der Schweiz, Luxemburg, Frankreich oder sonst außerhalb von Detschland wohnen.

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    Je öfter eine Dummheit wiederholt wird,desto mehr bekommt sie den Anschein der Klugheit.

    Autor: Voltaire (1694 - 1778)

  • Ich wusste gar nicht, das wenn das Paket mit Aromen/Liquid aus Spanien oder Frankreich abgefangen wird, man die Steuer bezahlen muss, die Ware aber trotzdem vernichtet wird.

    Und ne Anzeige gibt's oben drauf.

    Das ist ja mal mehr als asozial.


    Dachte halt man zahlt die Steuer und kriegt seinen Kram, da bezahlt.

  • @Hoonigan

    So ist das leider. Liquids und Aromen ohne Steuerbanderole sind im Steuergebiet der BRD nicht verkehrsfähig, daher werden sie vernichtet.


    Ich durfte auch schon in den Genuss einer zollamtlichen Behandlung kommen, nur weil ein Onliner es gut mit mir meinte und eine 10ml Liquidprobe beigefügt hatte. Wegen Geringfügigkeit gab es natürlich keine Anzeige und natürlich auch deswegen, dass ich das Püllerken gar nicht bestellt hatte. Das war ja dem Lieferschein zu entnehmen.

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    Je öfter eine Dummheit wiederholt wird,desto mehr bekommt sie den Anschein der Klugheit.

    Autor: Voltaire (1694 - 1778)

  • Daher schreibe ich grundsätzlich in die Bestellanmerkungen, dass sämtliche flüssigen Gratisbeigaben auf Grund der deutschen Steuergesetzgebung nicht erwünscht sind.

    Das hatte sie leider dennoch nicht davon abgehalten. :lsd:

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    Je öfter eine Dummheit wiederholt wird,desto mehr bekommt sie den Anschein der Klugheit.

    Autor: Voltaire (1694 - 1778)

  • Ich durfte auch schon in den Genuss einer zollamtlichen Behandlung kommen, nur weil ein Onliner es gut mit mir meinte und eine 10ml Liquidprobe beigefügt hatte.

    Interessant! Das hatte ich ja glaub ich auch schon mal hier geäussert ...

    Gerade unsere französischen Shops machen das ja gerne - 2 ATs bestellt und nen Liquid als Geschenk im Paket!

    Bis jetzt ist alles hier gelandet - aber im Worst Case :

    Halten die beim Zoll dann mein Paket zurück und ich muss beweisen dass ich KEINE steuerpflichtige Flüssigkeit bestellt habe?


    Ich wurde also mit illegalem Zeug beschenkt! Ist man dann raus?

    Hmm, dann kann man auch in Kolumbien nen AT bestellen und hat nen "Webegeschenk" drin ... :kopfkratz: :zwinker2:


    Wie wird das dann geregelt?

  • war nur unnötige Lauferei und Schreiberei

    Wo schrubbte er das denn? :sorry:

    Ich lese nur von "zollamtlichen Behandlung" ... oder stand irgendwo mal mehr darüber?

    Mich würde wirklich dann der Ablauf interessieren!

  • plex

    War auch das erste mal bei mir. Ich hatte ganz normal das Packerl bei der Post abgeholt. Baff war ich nur, dass die 1,60 Euro plus 7,90 Euro haben wollten. War ein Aufkleber auf den Packerl mit den Preisen und dem Vermerk zollamtlich behandelt. Auf dem Lieferschein stand halt ein Posten mit Gratis Geschenk, aber im Paket war nichts drin. Ich habe die Sache nicht weiter verfolgt. Demnächst lasse ich alles an meine französische Adresse schicken und gut ist.

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    Je öfter eine Dummheit wiederholt wird,desto mehr bekommt sie den Anschein der Klugheit.

    Autor: Voltaire (1694 - 1778)

  • Das mit der unnötigen Lauferei und Schreiberei hab ich aus seinen Zeilen entnommen plex

    Zollamtliche Behandlung interpretierte ich mit dem Erbringen von z.B. Bestellnachweisen usw.

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