Tabaksteuermodernisierungsgesetz- News, Infos, Diskussionen

  • Wo kann man denn nachfragen wieviel Nikotin so in nem Fatality M25 z.B. enthalten ist?

    Und muss man denn dann nachversteuern? Dafür müsste man aber wissen wieviel drin war?!? :kopfkratz:


    Gibt es da vielleicht ne eMail-Adresse wo man vorsichtig nachfragen kann? :biggrin:


  • Betrug und irreführende Werbung! Wen kann ich haftbar machen?

    Der Spruch war auch in Deutschland vorgeschreiben. Völlig schwachsinnig, aber halt vorgeschrieben. erst mit dem zweiten Änderungsgesetz zum Tabakerzeugnisgesetz wurde diese hirnrissige Verpflichtung rausgenommen. Bis dahin musste auch bei Akkuträgern vor Nikotin gewarnt werden.

  • Oh, für den unteren Satz musste ich die Brille aufsetzen. Da schreibt man besser auch auf Tassen, dass der Inhalt giftig ist.
    Und ganz klein drunter, dass das nur zutrifft, wenn das Getränk relevante Mengen Arsen enthält.


    Ich war heute in einem Kiosk und einer Lottoannahmestelle. Beide hatten noch unversteuerte Ware neben versteuerter offen in der Auslage.
    Ich weiß jetzt gar nicht, wie ich mich fühlen soll, nachdem ich die drauf angesprochen habe... Als Retterin der kleinen Krauter oder als verlängerter Arm des GesetzgeBÄRs?

  • wer hat seinen Verbandkasten schon mit 2 Mundschutzmasken nachgerüstet (Pflicht seit dem 01.02.2023)

    Eine Nachrüstpflicht für aktuell noch gültige Verbandskästen gibt es nicht.

    Bei neu angeschafften Kästen sollten die zwei Masken dabei sein.

    kann den Ladenbesitzer durchaus verstehen das sowas mal durchrutscht.

    Ich nicht, denn für Einzelhändler/ Gewerbetreibende besteht eine sog. Informationspflicht.


    Welche Informationspflichten gibt es?

    Informationspflichten
    - die wesentlichen Eigenschaften der Waren oder Dienstleistungen.
    - die Identität und Kontaktdaten des Unternehmers.
    - den Gesamtpreis der Waren und Dienstleistungen einschließlich sämtlicher Steuern und Abgaben sowie eventueller Zusatzkosten (zum Beispiel Fracht-, Liefer- oder Versandkosten)

  • Ich war heute in einem Kiosk und einer Lottoannahmestelle. Beide hatten noch unversteuerte Ware neben versteuerter offen in der Auslage.

    Puuh - schwierig! Aber dadurch dass die das VERKAUFEN und auch Geld damit verdienen ist das halt ein NoGo!

    Ich bin auch nicht rausgekommen weil ich fast 16 Monate krank war und mein Auto keinen TÜV mehr hatte!


    Ich würde es melden..... sag ich ganz ehrlich! Zumal die meisten kleinen Läden ja auch keine Ausweiskontrollen machen!

  • Fuzzy McGee , wann hat es so einen Fall in Deutschland schon gegeben? Die Dampferläden werden sicherlich entsprechend informiert sein, aber ein Tabakladen, der immer bereits versteuerte Ware weiter abverkaufen durfte, wenn eine Steuererhöhung ins Haus stand, für den ist der Unterschied sicherlich schwerlich begreifbar. Wie lange wurde hier diskutiert, wie das Gesetz zu verstehen ist? Wie bekommen die überhaupt die Info? Über den Großhandel?


    Ich würde es melden

    Ich habe es den Verkäuferinnen gesagt. Die haben ganz erschrocken reagiert. (Morgen noch mal kucken :) )

    Und nebenbei: Unser örtlicher Tabakdealer nimmt die Ausweiskontrolle sehr genau.

  • Wie bekommen die überhaupt die Info? Über den Großhandel?

    Eigentlich egal .... ein Gewerbetreibender sollte schon einigermassen im Bilde sein was er verkauft.

    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

    Ausser man ist Bundeskanzler :nick:

  • Auch als Privatperson hat man "gewisse" Informationspflichten, da Gesetze und Vorschriften sich ja ständig ändern.

    Nur werden Verstöße gegen diese nicht so streng geahndet, es sei denn man kann vorsätzlichen Handlung nachweisen.

    Ansonsten bleibt es bei "die übliche Sorgfaltspflicht verletzend", also Fahrlässigkeit.

    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

    Denn genau so ist es.

    Wenn dir jemand an deinem Autokennzeichen mit einem schwarzen Filzer aus einer 3 eine 8 macht, und du es nicht bemerkst, kann

    man dich der Urkundenfälschung verdächtigen.

    Alles schon selber erlebt.

  • Deshalb muss man sich ja vor jeder Fahrt vom ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs versichern bzw. selbst diesen Zustand feststellen


    Gleiches sollte daher analog bestimmt für alle Händler gelten, die Liquids anbieten.


    Hände in die Taschen und sagen "hab ich nicht gewusst" wird da nicht wirklich vor Strafe schützen.

  • Steamshots TV hat beim Zoll angerufen.

    Da soll es wohl eine Formular geben. Aber so richtig kennt sich da wohl auch keiner aus.


    Ich habe mir das Video auf YT gestern noch angesehen. Jetzt scheint es aber weg zu sein.

  • luuul

    Formulare gibt es derzeit nur für Gewerbetreibende. Möchtest Du als Privatperson nachversteuern, so musst du persönlich zum Zoll, inkl. des fertigen Liquids sowie der Mischkomponenten.

    —-

    Je öfter eine Dummheit wiederholt wird,desto mehr bekommt sie den Anschein der Klugheit.

    Autor: Voltaire (1694 - 1778)

  • Da komme ich doch mit meinen 20 ml Neu-Liquid mit. Will ja nicht Steuern hinterziehen. Nur, wie erkläre ich das zolltechnisch, dass meine 20 ml Liquid eigentlich aus einem Mix aus Fläschchen besteht, die eigentlich 100 ml fassen könnten? Haben dann Gorilla-Flaschen ein Recht auf Artenschutz? Glaubt man mir das? Oder muss ich gemäss "Gut und Glauben" dann das eigentlich mögliche Volumen von 100 ml versteuern? Na ja, muss ich mir dann ein Dauerticket bei der DB zulegen, um beim Zollamt meine wöchentlichen 100 ml nachversteuern zu können? Kann ich das dann in der ESt-Erklärung als "aussergewöhnliche Belastung" geltend machen? Da bleiben tatsächlich viele Fragen offen.


    Oder: Ich mache mal halblang, halte meine Schnauze und mische mir nur noch meine Joghurts, Kuchen und Puddings. Koche Seife und schmiere mir die nun erstellten Duftstoffe unter die Achseln, alles legal. Ich glaube, das Prinzip hat Zukunft...

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!