Klar, der Sonderfaktor Corona und Desinfektionsmittel ist sicher nicht zu unterschätzen. Vor zwei Jahren war ja insbesondere PG spürbar günstiger. VG dagegen kostet dasselbe.
Warum bunkern vor der Liquid-Steuer?
- Marie
- Geschlossen
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Aber ab Mitte des Jahres dürfte das dann deutlich anders aussehen - wenn OWL dann überhaupt noch Base anbietet.
Dann möge niemand sagen, er hätte nichts davon gewusst.
Hey, alles gut, unter deinem Flipper ist doch reichlich Platz für den einen oder anderen Kanister ...
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Ich hab Dich doch nicht dumm hingestellt...
Als ich vorher auf einen Deiner Links geklickt habe, erschien nur die Suchmaschinenseite mit der Suchanfrage und es wurden gar keine Suchergebnisse angezeigt. Da dachte ich, Du willst mich als dumm hinstellen und mir zeigen, was ich in die Suchleiste eingeben muss. Sorry, scheinbar hatte da wohl nur mein Rechner einen Hänger.
Chemdiscount hatte ich tatsächlich auch schon entdeckt gehabt, aber vollkommen ausgeblendet, da 85,- € für 10 Liter PG für mich keinesfalls in Frage kommen würden.
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Ich bin der Meinung, es muss nichts gebunkert werden. Man gibt dem kind einen anderen Namen und fertig. Was hat PG und VG explizit mit dem Dampfen zu tun?
Diese Produkte wurden schon vermarket bevor es E-Zigaretten gegeben hat. Ebenso Aromen. Eisdealer, Bäcker, Krankenhäuser, Lebensmittelproduzenten im allgemeinen.
Wer bunkern möchte, kann dies gern machen, eine Notwendigkeit dafür gibt es jedoch nicht. Wie Sven schrieb, ob wir das demnächst im Chemiehandel, beim Bäcker oder an der Tanke kaufen ist m.M. Völlig Banane.
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Als ich vorher auf einen Deiner Links geklickt habe, erschien nur die Suchmaschinenseite mit der Suchanfrage und es wurden gar keine Suchergebnisse angezeigt.
Dann ist das echt nur dumm gelaufen. Kann auch sein, dass die Foren-Software aus dem Link was anderes gemacht halt. Erlebe ich hier und da immer wieder.
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wie sieht es eigentlich mit dem produkthaftungsgesetz aus, wenn man keine base explizit fürs dampfen kauft?
könnte ja durch einen dummen fehler mal verunreinigt sein wie zb. lebensmittel, und dann steht man blöd da wenn man sagt, habs halt gedampft!?
gerade aktuell volivic wasser.
Die sensorischen Veränderungen sind auf Spuren eines für die Lebensmittelproduktion vorgesehenen, essigbasierten Reinigungsmittels zurückzuführen.
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Wenn der Geschädigte an einem Produkt verstirbt, wird dieser wohl kaum einen Schadensersatz geltend machen können..
Wenn etwas für die Lebensmittelindustrie bestimmt ist so ist man schon einmal zu 50% auf der sicheren Seite. Alles andere sollte im Kleingedruckten stehen. Also sorgfältig Lesen.
Technisches PG würde mit Sicherheit keiner zum Dampfen verwenden. 100% VG ist 100% also ohne Bedenken zu verwenden.
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Bei PG und VG ist immer auf Pharmaqualität nach Arzneibuch zu achten. Dann kann es bedenkenlos verwendet werden.
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Wenn du auf Herstellerhaftung wert legst, dürftest du so gut wie keine der üblichen Akkus verwenden
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mist, was mach ich jetzt
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Na, nur noch AT mit built-in Akku kaufen. Da kommt der Hersteller um den empfohlenenen Verwendungszweck dampfen nicht herum
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Molicel hat seine Akkus für das Dampfen zugelassen
"Mit der INR-21700-P42A Zelle erhalten Sie vom etablierten Akkuhersteller MOLICEL eine speziell für die Verwendung in E-Zigaretten entwickelte Akkuzelle im 21700er Format" (Zitat edampf-shop.com)
"und vom Hersteller zur sicheren Verwendung in E-Zigaretten offiziell freigegeben" (Zitat mcsmoker.de)
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Schande über mein Haupt: Ich habe mich durch solche Fäden ebenfalls verunsichern lassen, deswegen ja diese Anfängerfrage, ob ich nicht doch etwas übersehen habe.
Aber bei manchen der hier geäußerten Bedenken stellt sich mir ehrlich die Frage, ob der Bedenkenträger überhaupt weiß, was "Base" eigentlich ist.
VG und PG sind Grundstoffe mit manigfaltigen Anwendungen. Lebensmittel, Kosmetik, technische Anwendungen... Die Verwendung in E-Zigaretten ist bei beidem sicherlich eine der unbedeutendsten.
- Beides ist als zugelassene Lebensmittelzusatzstoff erhältich. Glycerin = E422, Propylenglykol = E1520. Bedenken wegen "Herstellergarantien" beim Verdampfen sind für mich nicht nachzuvollziehen, der Hersteller garantiert den aufgedrucken Reinheitsgrad für den Grundstoff und gut ist es. Das Zeug kann man dann essen, verdampfen oder sich auf die Haut schmieren!
- Beides wird niemals nicht mit irgendwelchen wilden Tabaksteuern belegt werden, solange es nicht explizit zum Dampfen verkauft wird. Und vergällt oder eingefärbt wird's ebenso niemals nicht, die Industrie würde sich bedanken, wenn Kaugummis plötzlich bitter schmecken oder Kunststoffe einen Rotstich haben.
Verwunderte Grüße
Marie
edit: eigentlich ist meine Frage beantwortet, einen Diskussions-Faden dazu gibts ja schon:
dampf-piraten.de/forum/index.php?thread/571/Meinetwegen kann dieser Faden geschlossen werden.
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Sp@rrow
Hat das Thema geschlossen.
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