Diskussion zu "Was in den Medien über das Dampfen publiziert wird"

  • Heute auf 1Live gehört: Tabak ist der absolute ökologische Fußabdrucknazi!


    Anbau, Herstellung des Endproduktes (getrocknete Tabakblätter) und Weiterverarbeitung (zu Tabakwaren) ist eine ökologische Vollkatastrophe!


    Ey, über die paar seltenen Erden und die damit verbundene Ausbeutung des Afrikanischen Kontinents, die für unsere Li-Ion notwendig sind, sehen wir jetzt mal mit Abendländischer Arroganz hinweg und erfreuen uns über unseren Beitrag zum Klimaschutz! Jippie!


    Fuck... die scheiß Akkus müssen ja auch geladen werden... und zwar ständig... mmmh... Ahhh... grüner Strom aus 3 Windkrafträdern und Photovoltaikanlagen... Naja, immerhin. Wenn das damit nicht gedeckt ist, verbrennen wir halt ein wenig Kohle (sehr nachhaltig, war ja mal vor "wenigen" Tagen noch ein Baum) oder Müll (anscheinend auch sehr nachhaltig, da meine Mülltonne jeden Montag auch rappelvoll ist).


    Super! Mit jedem Zug an meinem VD betreibe ich Umweltschutz! Dass die GRÜNEN uns aber auch nicht mal ein wenig supporten....

  • Papa_dampft ...also auf deinem verlinkten Tageschaubeitrag gehts grundsätzlich nur um die drecks Zigarette.

    Vom Dampfen wird da garnicht gesprochen und auch nicht schlecht gemacht.

    Naja, nicht direkt in diesem Artikel, aber Zitat:

    "Zigarettenfilter, Zigarettenverpackungen und E-Zigaretten tragen zudem erheblich zum Plastikmüll bei."


    ... und wer hat die 10ml Nik-Püllekes plus Nik-Begrenzung vorgeschrieben, bei welchen direkt kritisiert

    wurde, was das für ein zusätzlicher Plastikmüll wird?

    In dem Umfang ist das ist nicht das Verschulden der Dampfer!

    Richtiger wäre es, das Dampfen im Vergleich wesentlich positiver darzustellen.

    _____________________________________________________________

    Grüsse aus dem Bergischen Land und "Gut Dampf", Klaus :thumb:

  • das krebserregende

    Nikotin

    So so, in dütschen Apotheken werden also krebserregende Präparate wie, Sprays, Kaugummis und Pflaster, verhöckert.


    Das ist ja furchtbar. :ohmy:

    Vielleicht sollte da jemand beigehen und dem dütschen Apothekenmeister die Augen öffnen, sodass er diese Artikel schleunigst

    aus seinem Portfolio nimmt.


    Mit den Umsatzeinbußen können die bestimmt auch ganz gut leben. :biggrin:

  • Ich habe grade mal den folgenden Artikel gelesen:

    https://einfachmalgedacht.blog…-durch-die-hintertur.html


    Dort wird davon gesprochen, dass der Artikel 7 der Siebte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen eine Art Luftloch bildet.

    Zitat

    Das bedeutet, daß die gesamte Steuer erst ab dem 13.05.2023 fällig wird

    Wenn ich mich jetzt nicht komplett verlesen habe (hier ein Link zum Dokument), dann ist das aber völliger Blödsinn. In Art. 7 Abs. 1, auf den der Artikel Bezug nimmt, steht außerdem deutlich, dass nur alles was nicht in den Absätzen 2 bis 5 genannt wird, am 13.02.2023 in Kraft tritt. In Art. 7 Abs. 3 steht dann ganz klar, dass die meisten Änderungen der Tabaksteuerverordnung zum 01.07.2022 in Kraft treten.


    Wo soll denn da noch ein Luftloch sein? Oder verstehe ich da etwas nicht?

  • Wenn ich es richtig verstanden habe, ist die Hintertür der innergemeinschaftliche Warenverkehr in der EU. Das würde also für Bestellungen aus anderen EU-Ländern funktionieren. Aber z.B. Nordirland ist unklar, da müsste man wahrscheinlich die Sonderregelung mit der EU genauer studieren. Sonstige Nicht-EU-Länder würden sowieso rausfallen.

  • Mmh, sie schreibt aber doch

    Zitat

    Das bedeutet, daß die gesamte Steuer erst ab dem 13.05.2023 fällig wird, da es vorher keine Rechtsvorschriften für die Durchführung gibt.

    Und das ist durch Art. 7 Abs. 3 ja nun nicht so.



    Auch das mit der Beförderung sollte man wohl nochmal genauer anschauen. Dort steht ja "Für Beförderungen von Tabakwaren des steuerrechtlich freien Verkehrs aus anderen, in andere oder über andere Mitgliedstaaten, die vor dem 13. Februar 2023 begonnen worden sind". Also muss die Beförderung vor dem 13.02.2023 begonnen worden sein?! Und was genau sind "Tabakwaren des steuerrechtlich freien Verkehrs"?


    Ich habe irgendwie das Gefühl, die Autorin macht es sich ein wenig zu einfach.

  • Ich sehe das so:


    Da in Deutschland ja Waren, die vor dem 01.07.2022 produziert worden sind, bis zum Stichtag im Februar 2023, steuerfrei verkauft werden dürfen, dürfen auch Sendungen, die spätestens am 12.02.2023 versandt worden sind, steuerfrei in Empfang genommen werden.


    Den Rest sehe ich so wie Du Zakoholic

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