• Ja denk ich auch, zudem bei denen auch steht Lieferzeit 1-3 Tage

    Ich denke im anderen Fall würde dort was von einigen Minuten per Email oder so stehen 🙂

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    Mesh Mesh Mesh und das nicht fresh

  • Meine letzte Erfahrung mit Intaste war mit etwas gemischtem Gefühl:

    Ich hatte mir einen G Mod SBS bestellt, der einen Defekt hatte. Den habe ich auf eigene Kosten zurücksenden müssen.
    Der Fehler war reproduzierbar, danach habe ich aber erst einmal nur den Kaufpreis erstattet bekommen.
    Erst auf erneute Rückfrage, haben sie die Rücksendekosten dann auch gutgeschrieben, aber nur meinem Kundenkonto.
    Bei einem Widerruf verstehe ich das Vorgehen, bei einem Defekt finde ich es nicht ok.

  • Elke ich hatte auch einen Defekt bei meinem zuletzt bestellten AT. Hab dann den Support angeschrieben und sollte auch auf eigene Kosten zurücksenden. Habe mir das Widerrufsrecht durchgelesen, da steht auch eindeutig drin, dass nur bei einem Widerruf selbst gezahlt werden muss. Hab den Shop dann noch mal angeschrieben und um ein Rücksendeetikett gebeten, da ich ja aufgrund eines defektes zurückschicken muss und nicht weil ich die Ware nicht mehr möchte. Habe dann ohne Beanstandung ein Retourlabel bekommen. Fand’s aber auch iwie etwas komisch, da erst noch mal nach fragen zu müssen

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    Mesh Mesh Mesh und das nicht fresh

  • Fand das auch etwas doof, dass ich erst auf Nachfrage einen Gutschein für meinen Rückversand des defekten Craton DNA75C bekommen habe.

    Auch zwecks des Austausches musste ich noch mal nachfragen, da erst mal 2 Wochen lang keine Rückmeldung kam.

    Aber schlussendlich wurde alles korrekt gehandhabt. Bisher bin ich da von einem Einzelfall ausgegangen und wollte das nicht breittreten.

  • Bei mir war es auch die retour eines defekten Craton DNA75c😅

    Aber bis auf das Versandlabel lief alles.

    Hatte nach der Rücksendung eine Email erhalten mit der Info, dass es keine Geräte mehr auf Lager gibt und ob ich den Kaufpreis aufs Kundenkonto oder auf die Zahlungsart erstattet haben möchte. Diese hatte ich aber nicht sofort gesehen und so wurde ca 2-3 Stunden später von allein gehandelt und auf die Kreditkarte erstattet, hätte ich so auch gewählt 😛


    Dachte auch warn Einzelfall, aber scheint ja nicht ganz so

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  • UhuZ90 Das war auch die absolut korrekte Vorgehensweise.


    Elke Ich zitiere aus den Bedingungen zum Widerruf von Intaste:

    „Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.“


    Man unterscheidet zwischen den Kosten der Hinsendung und den Kosten der Rücksendung. Die Kosten der Hinsendung muss Dir der Verkäufer nach einem Rücktritt erstatten, die Kosten der Rücksendung nur dann, wenn er Dich nicht im Vorfeld darüber informiert hat, dass Du die Kosten der Rücksendung zu tragen hast (§357 Abs. 6 BGB). Dieser Informationspflicht ist Intaste nachgekommen mit der Aufnahme in Ihren oben angeführten Widerrufsbedingungen.


    Eine Übernahme der Rücksendekosten kann auf Kulanzbasis erfolgen, was bei Dir wohl geschehen ist.


    Grundsätzlich darf man das Widerrufsrecht nicht mit dem Recht auf Nachbesserung wegen Defektes in einen Topf schmeißen. Es ergeben sich unterschiedliche Rechtsfolgen, auch hinsichtlich des Tragens der Rücksendekosten.

    —-

    Je öfter eine Dummheit wiederholt wird,desto mehr bekommt sie den Anschein der Klugheit.

    Autor: Voltaire (1694 - 1778)

  • Ich habe einen neuen, defekten AT zurückgeschickt - Intaste hätte natürlich nachbessern können.
    Der Defekt wurde - wie oben von mir geschrieben - geprüft und bestätigt, grumpy-old-man .
    Ich sehe da keine Kulanz.

    Sie hatten mir auch für den defekten AT eine Gutschrift angeboten. Dagegen hatte ich mich noch erfolgreich gewehrt.
    Was die Versandkosten angeht, habe ich einfach aufgegeben, weil ich für so einen Blödsinn kaum Zeit habe...


    Ich scheine nicht die einzige zu sein, die solche Erfahrungen macht, UhuZ90 und dampfer78 .
    Das nächste Mal fordere ich dann doch aus Prinzip das Rücksendeetikett ein! Scheint ja eine Masche von intaste zu sein?

  • Elke

    HAst Du jetzt Widerrufen oder nur den Mangel angezeigt?


    „Bei einem Widerruf verstehe ich das Vorgehen, bei einem Defekt finde ich es nicht ok.“


    Ein Widerruf kann innerhalb der Frist ohne Angabe eines Grundes erfolgen. Daher hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, dass der Verkäufer die Rücksendekosten auf den Käufer verlagert. Hast Du Deinen Vertrag Widerrufen, ist das Verhalten von Intaste vollkommen in Ordnung.


    Hattest Du den Vertrag nicht widerrufen, sondern nur den Mangel angezeigt, dann ist es ganz normal, dass man sich erst einmal mit dem Händler in Verbindung setzt und das weitere Vorgehen abspricht. Für den Fall der Nachbesserung muss der Händler sämtliche Kosten tragen.


    Es sind zwei unterschiedliche Rechtsnormen und zwei unterschiedliche Anspruchsgrundlagen. Entweder trete ich zurück, dann gibt es nichts mehr nachzubessern. Oder ich zeige den Mangel an und bestehe auch Nachbesserung, dann hat der Händler die Wahl, ob er Dir einen neuen Artikel zusendet auf eigene Kosten und Du den Artikel kostenfrei zurückschickst, oder aber, ob er nicht Nachbessern kann oder will und Dir sämtliche Kosten erstattet.


    Beides zusammen geht nicht.

    —-

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    Autor: Voltaire (1694 - 1778)

  • Ich sehe das genauso wie grumpy-old-man . Bei einem normalen Widerruf wegen Nichtgefallen oder sonstigen Gründen ist es in Ordnung, dass die Rücksendekosten nicht auch noch übernommen werden, vor allem wenn es in der Widerrufsbelehrung so geregelt ist und diese korrekt übermittelt wurde.


    Bei einem Defekt dagegen bin ich auch nicht so happy, dass ich lediglich einen Gutschein bekommen habe - und das auch nur auf Nachfrage. Ich hatte ja von Anfang an einen Defekt an den Service gemeldet.

  • Bei einem Defekt dagegen bin ich auch nicht so happy, dass ich lediglich einen Gutschein bekommen habe - und das auch nur auf Nachfrage. Ich hatte ja von Anfang an einen Defekt an den Service gemeldet.

    Es wird oftmals leider alles in einen Topf geworfen. Wenn eine Mail beim Händler ankommt mit dem Inhalt: "Ich Widerrufe meinen Vertrag, weil die Ware defekt ist." Dann fragt sich natürlich der Händler, ja, was will er den nun? Will er generell zurücktreten, der Rücktritt ist aber grundlos möglich, oder will er ein Recht auf Nachbesserung.


    Ich kann natürlich juristisch stur schalten und sagen, Widerruf ist Widerruf, er hat es ja explizit so geschrieben, oder ich kann die Nachricht auslegen und mich mit dem Kunden in Verbindung setzen und fragen: Jung, was willst Du denn jetzt? Nachbesserung oder Widerruf?


    Ein Defekt muss ja auch erst einmal abgeklärt werden. Ist es nur eine Beule oder Delle, eine klappernde Taste, oder ist Ware nicht für Ihren vorgesehenen Verwendungszweck nicht einsatzbar. In manchen fällen tut es schon eine Gutschrift, in anderen Fällen muss zurückgesendet werden, um den Fehler zu verifizieren. Ich erinnere mich da an eine Kollegin, die Mehrfach mit einem Händler hin und her telefoniert hatte und den Mod eingeschickt hatte. Schlussendlich stellte sich heraus, dass sie die Batterie immer falsch eingelegt hatte. Daher schicken einige Händler kein Retourenlabel mit, sondern man muss den Retourenschein anfordern, was vollkommen normal ist und keine Masche....


    Wenn der Händler nicht Nachbessern kann oder will, dann ist es natürlich aus Händlersicht toll, wenn man dem Kunden einen Gutschein anbieten kann. Wenn der Kunde nicht möchte, dann muss er sämtliche Kosten rückerstatten. Und diese nicht als Gutschein. Es sei denn, es wurde vom Kunden einen teurerer Versandweg gewählt, als der preisgünstigste, dann kann der die Versandkosten nach Gusto rückerstatten.

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    Autor: Voltaire (1694 - 1778)

  • Auch da hast du recht, lieber grumpy-old-man . Ich hatte mich jedoch auf die Gewährleistung berufen. Daraufhin hieß es, ich solle das Gerät hinschicken, da sie erst mal prüfen müssten - ohne Rücksendeschein. Erst als ich Ersatz bekommen hatte, habe ich nochmals geschrieben, dass ich ehrlich gesagt nicht so happy darüber bin, dass ich bei einem Defekt nochmals Versand bezahlen musste. Daraufhin habe ich dann einen Gutschein über die Versandkosten bekommen, der jetzt seit Monaten darauf wartet, dass ich ihn eventuell irgendwann einlöse.

  • also demnächst im Forum: Mängelrüge, aber richtig! das kleine ein mal eins des Kaufmanns :lach:


    aber ich verstehe grumpy schon, das war bei uns kürzlich im Unterricht Thema und es war erschreckend wie, wie ich es nenne, Amazon geschädigt viele sind und auch gar nicht den Unterschied kennen, richtig witzig wird es dann wenn es im Garantie und Gewährleistung geht :renn:

  • Ich hatte mir einen G Mod SBS bestellt, der einen Defekt hatte. Den habe ich auf eigene Kosten zurücksenden müssen.
    Der Fehler war reproduzierbar, danach habe ich aber erst einmal nur den Kaufpreis erstattet bekommen.

    Ist das nicht eindeutig, grumpy-old-man ?

  • Ist das nicht eindeutig, grumpy-old-man ?

    Da ich weder Einsicht in Deinen Schriftverkehr mit Intaste habe, auch nicht bei etwaigen Telefonaten dabei war und Du Dich über den genauen Wortlaut Deiner Reklamation nicht ausgelassen hast, nein...


    Aufgrund der Tatsache, dass Dir der Kaufpreis zurückerstattet wurde, kann man auf einen Widerruf schließen, da der Mod ja noch verfügbar ist.

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    Je öfter eine Dummheit wiederholt wird,desto mehr bekommt sie den Anschein der Klugheit.

    Autor: Voltaire (1694 - 1778)

  • So simpel stelle ich mir kundenfreundlichen Service vor:
    Ich schicke einen Mod auf meine Kosten ein, es wird nachgesehen und festgestellt, dass das Ding defekt ist.
    Nun werde ich gefragt, ob sie mir einen neuen senden und die ausgelegten Versandkosten erstatten... oder den Kaufpreis erstatten sollen - inkl. der ausgelegten Versandkosten. oder meinetwegen auch ohne mit entsprechender Erklärung...
    Allein die Wahl zu haben wäre schon ganz prima.


    Intaste hätte natürlich nachbessern können.

    Die Rechtslage interessiert mich erst wenn es um mehr Geld geht.
    Aber trotzdem schön, dass Du sie noch einmal so akribisch darstellst, danke dafür grumpy-old-man .

  • Aber trotzdem schön, dass Du sie noch einmal so akribisch darstellst, danke dafü

    Ich bin gerne hilfreich. :) Recht ist nunmal akribisch.


    Hinsichtlich Deiner obigen Ausführung bleibt nur anzumerken: dass Du dem Packet zumindest ein Begleitschreiben beifügen solltest, in dem festgehalten ist, ob es sich um eine Rücksendung aufgrund eines Widerrufs handelt, oder ob Du Nachbesserung wünschst. Sonst überläßt Du dem Händler, wie er die Rücksendung zu interpretieren hat, denn verpflichtet zu einem Anruf ist der nicht. Das kann dann eben zu Deinen Ungunsten ausfallen hinsichtlich der Versandkosten.

    —-

    Je öfter eine Dummheit wiederholt wird,desto mehr bekommt sie den Anschein der Klugheit.

    Autor: Voltaire (1694 - 1778)

  • Elke wenn du dich angesprochen fühlst für dich...da du scheinbar deine feste Meinung hast und nicht begreifst das die Situation rechtlich zu betrachten ist und nicht persönlich denn laut deiner Erzählung hat sich der Händler richtig verhalten und das hat grumpy versucht dir zu erklären wie es sich verhält und was zu beachten wäre wenn wir uns um Bereich der Mängelrüge bewegen, was dir das aber offensichtlich am pöppes vorbei geht, und somit kann er sich die Mühe sparen das weiter zu vertiefen. Ganz simpel.

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