Ist alles eine Sache der Deklaration.
Sobald was von "für den Gebrauch von E-Liquid,Dampfen oder E-Zigarette" in der Beschreibung steht, ist dies ein Substitut Produkt und muss als solches auch versteuert werden. Oder es wird geschickt gemacht siehe Herlan , die sagen wenn unser Aroma fürs paffen verwendet wird, Selbstanzeige bzgl. Steuer machen usw.
Das machen doch extrem viele so.
Alleine schon die Hersteller von VG/PG und da könnte ich jetzt genug nennen, schreiben, dass es ersten nicht für das mischen von Liquids gedacht ist, und 2. Ausschließlich zur Herstellung von kosmetischen Produkten wie Seife zulässig ist…