BLVK Ich hab mal gegoogelt und eine Aussage zu Artikel 9+10 aber nicht zu 28+29 gefunden.
Zitat von https://www.paketda.de/status-artikel-9-10-nicht-erfuellen.htmlEinige DHL-Pakete werden vom Zoll mit einem rot-gelben Warnaufkleber versehen (vgl. Abbildung unten), der folgenden Text trägt:
Diese Sendung darf nur an ein Zollamt ausgehändigt werden. Nicht an den Empfänger zustellen! - Waren, die die Voraussetzungen der Artikel 9 und 10 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft nicht erfüllen.
Der Warnaufkleber ist eine Information für den DHL-Zusteller und nicht für den Kunden. Übersieht ein Zusteller den Aufkleber, können solche Pakete versehentlich trotzdem an Kunden ausgeliefert werden.
Der Kunde braucht den Fehler, der in der Verantwortung von DHL liegt, nicht selber ausbügeln. Der Kunde muss die Ware nicht nachträglich zu einem Zollamt bringen. Der Paketda-Redaktion ist kein Fall bekannt, bei dem der Zoll einen Kunden wegen eines irrtümlich von DHL zugestellten Pakets nachträglich angemahnt hat.
Leider steht nicht dabei, ob das vom Artikel unabhängig ist, aber es klingt logisch. Leider finde ich auch keine Datumsangabe zur Quelle.