Ja, stimmt, so ist es!
Das gilt fürs Handgepäck genau so, was im Koffer ist, ist kaum eingeschränkt:
Alles anzeigen2. Aufgegebenes Gepäck - Liste der verbotenen Gegenstände gemäß Anlage 5-B
Die nachstehend aufgeführten Gegenstände dürfen von Fluggästen nicht im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden:
Spreng- und Brandstoffe sowie Spreng- und Brandsätze, die in der Lage sind, schwere Verletzungen hervorzurufen
oder die Sicherheit des Luftfahrzeuges zu gefährden:
Dynamit; Schießpulver und Plastiksprengstoffe; Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Erzeugnisse;
Munition; Sprengkapseln; Detonatoren und Zünder; Rauchkanister und Rauchpatronen;
Minen, Granaten oder andere militärische Sprengkörper;
3. Gefahrenstoffe die an Bord eines Luftfahrzeuges verboten sind
Nachstehende gefährliche Güter dürfen Sie weder persönlich noch im Gepäck mit sich führen:
a. Gas- und Benzinfeuerzeuge sowie Zippo-Feuerzeuge
b. Gifte; Bleichmittel; Peroxide;
c. Ätzende Stoffe wie Säuren, Quecksilber und Naßbatterien; Radioaktives Material und radioaktive Medikamente;
d. Gasbehälter, Campingkocher, die nicht entleert und gereinigt worden sind; gefüllte Tauchflaschen; Sauerstoffgeneratoren;
e. Trockeneis in Mengen von mehr als 2,5 kg pro Person; starke Magneten;
f. Verbrennungsmotoren; Brennbare Flüssigkeiten wie Farben, Lacke und Lösungsmittel;
g. Sicherheitstaschen oder Aktenkoffer mit Lithiumbatterien oder pyrotechnischen Einrichtungen;
Raucher dürften also eigentlich nur Streichhölzer dabeihaben, aber auch Feuerzeuge wurden in meiner Anwesenheit noch nie konfisziert.
Und ich fliege seit Jahren mit einer Literflasche Liquid im Koffer (nicht unbedingt voll) und hatte noch nie Probleme. Ich habe sogar schon mehrfach 5L-Kanister Olivenöl im Koffer transportiert.
Ich weiß allerdings nicht, was passieren könnte, wenn man damit in ein Land mit Dampfverbot einreisen möchte.