rollerfahrer ja, aber moment mal….da würden wir ja von einer beweislastumkehr sprechen, wenn man der argumentation von wegen „beweis mal, dass das nicht so ist“ folgt.
demnach ergäbe sich hieraus ja unter anderem auch eine falsche verdächtigung bzw. eine kriminalisierung. das ist so oder so justiziabel.
genau wie der spruch „ich rieche cannabis im auto“ bei einem negativen test und nem guten anwalt dann doch recht drastische folgen für die allgemeine diensttauglichkeit des beamten und den verbleib im beamtenstatus haben kann, da ja ein eingriff in die grundrechte stattfindet, dessen legitimierung sich durch einen negativen test in luft auflöst. da hilft dann auch nicht mehr die ausrede der allgemeinen personenkontrolle oder allgemeinen verkehrskontrolle, da durch aussage mit dem „ich rieche cannabis“ der anlass klar geändert wurde.