Diskussion zu "Was in den Medien über das Dampfen publiziert wird"

  • rollerfahrer ja, aber moment mal….da würden wir ja von einer beweislastumkehr sprechen, wenn man der argumentation von wegen „beweis mal, dass das nicht so ist“ folgt.


    demnach ergäbe sich hieraus ja unter anderem auch eine falsche verdächtigung bzw. eine kriminalisierung. das ist so oder so justiziabel.


    genau wie der spruch „ich rieche cannabis im auto“ bei einem negativen test und nem guten anwalt dann doch recht drastische folgen für die allgemeine diensttauglichkeit des beamten und den verbleib im beamtenstatus haben kann, da ja ein eingriff in die grundrechte stattfindet, dessen legitimierung sich durch einen negativen test in luft auflöst. da hilft dann auch nicht mehr die ausrede der allgemeinen personenkontrolle oder allgemeinen verkehrskontrolle, da durch aussage mit dem „ich rieche cannabis“ der anlass klar geändert wurde.

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    Ich bin kein direkter Rüpel, aber die Brennnessel unter den Liebesblumen.

  • backstagedude , keine Chance, ein FeV fällt in die Rubrik "sowie die Nutzung von zu diesem Zweck verwendeten E-Zigaretten" selbst wenn der noch nicht einmal Nikotin gesehen hat.

    Solche Monstersätze haben einen Hintergrund: man kann damit unauffällig Dinge vermischen, die rein gar nichts miteinander zu tun haben.

    Ich habe den Trick früher selbst in Angeboten verwendet. Im Prinzip wären wir nicht mehr n das Angebot gebunden gewesen, wenn ein Kunde eine Datensteckdose um 10 cm verschoben hätte oder eine weggelassen hätte. In einem Fall haben wir das sogar für eine Erweiterung um 1 Datendose durchgezogen. Die wurde nach Aufwand abgerechnet anstatt pauschal, das wurde am Ende richtig teuer für den Kunden ...

  • rollerfahrer verstehe. der monstersatz setzt aber in seiner formulierung die gezielte nutzung des verdampfers zum verdampfen von cannabis-produkten voraus. das muss aber erst bewiesen werden. so klagesicher ist der satz nicht, eben weil er so schwammig formuliert ist.


    wir sind hier wieder bei einem versuch der beweislastumkehr, die durch die schwammige formulierung dafür sorgt zu einer allgemeinverdächtigung zu werden.

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    Ich bin kein direkter Rüpel, aber die Brennnessel unter den Liebesblumen.

  • Und die Beraterfirma hat nen 7-stelligen Betrag überwiesen bekommen und lacht sich scheckig über die Trottel! Blackfriday

    Die Stadt bekommt natürlich als toller Vorreiter das Geld zurück .... und alle sind fein raus! So läuft das! :doppeldaumen: :doppeldaumen: :doppeldaumen:

  • Außer den "besonders hervorzuhebenden Nikotinbeuteln (Pouches)" fallen mir ad hoc keine "Lebensmittel" ein, wo extra Nikotin hinzugegeben wird. Leider werden nur diese namentlich aufgeführt ...


    Auszug:


    und der Schweden Snus ist schon seit 1992 verboten, die Nikotinbeutel haben das Verbot umgangen (fand ich damals richtig doof und wurde stattdessen starker Schulhof-Raucher).

  • Was mir daran aufstößt ist dieses "Nikotin in Lebensmitteln" - die Nikotinbeutel sind doch eigentlich eher Genussmittel, wie Alkohol und Tabak, die als Lebensmittel zu bezeichnen erscheint mir völlig abwegig... Wie kommt man auf sowas?

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